Re: Ärger mit der Hanse (Sonstige Themen)
Das Verhalten der Hanse-Merkur fußt auf den AVB bzw. MB/KK §13 Punkt (3) denn geht die Kündigung und der Nachweis einer Pflichtversicherung später als 2 Monate nach Beginn der GKV ein, wird der Vertrag erst zum laufenden Monatsende aufgehoben. Versicherungsschutz hattest Du aus dem Vertrag bis zum 30.04.2009 und hierfür will der Versicherer nicht unberechtigt Beiträge sehen. Tip: da es sich aber um einen Privatrechtlichen Vertrag handelt, läßt sich vieles individuell aushandeln. So könntest Du den gekündigten Vertrag rückwirkend in Zusatztarife umwandeln. Würdest die jahrelang angesparten Alterungsrückstellungen nicht komplett verlieren und die Löcher der GKV ab Oktober für runde 8€ bis 50€ stopfen. Fragen? e-mail
http://www.hansemerkur.de/produkte/krankenversicherung/krankenzusatzversicherung http://www.hansemerkur.de/c/document_library/get_file?folderId=838896&name=DLFE-7207.pdf
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- Ärger mit der Hanse -
A.M.,
08.07.2009, 23:53
- Re: Ärger mit der Hanse - Joachim Röhl, 09.07.2009, 04:26