Re: Krankengeld ärger mit der Krankenkasse bin Selbständigkeit (Sonstige Themen)

Czauderna, Samstag, 11.07.2009, 12:37 (vor 5613 Tagen) @ Gabriele Hegel

Hallo,

1. nein - die Tatsache dass bei Antritt einer Reha-Massnahme
automatisch Arbeitsunfähigkeit beginnt und das man
aus einer Reha-Massnahme arbeitsunfähig entlassen wird
bedeutet nicht dass man deshlab auch vor Antritt der
Reha-Massnahme Arbeitsunfähig war.
2. Für die Kasse ist die Aussage des MDK entscheidend, dies
wurde grundsätzlich auch schon in verschiedenen
Klageverfahren bestätigt.

3. Entscheidend ist der Beginn des Anspruchs auf Krankengeld.
Bei Arbeitnehmern ist es es so das der Krankengeldanspruch
mit Tag nach ärztlicher Feststellung beginnt (bei stationären
Behandlung ab dem Tag der Aufnahme) und für die Dauer der
Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber lediglich ruht.
Bei Selbständigen (Wahltarif) ist es im Allgemeinen so dass
Anspruch erst mit Ablauf der 6. Woche (je nach Tarif) entsteht.
Wenn das so ist - zahlt die Kasser erst wieder nach sechs
Wochen.

4. Nun, das hört sich aus Kassensicht nicht plausibel an - die
Begründung der Kasse ist nichtssagend
- wenn wir es mal von der
Kostenseite betrachten kommt die Tagesklinik die Kasse
in vielen Fällen sogar günstiger als die vollstationäre
Behandlung - wobei man auch unterscheiden muss zwischen
Krankenhausbehandlung (ambulant oder stationär) und
Reha-Behandlung (ambulant oder stationär.

Wir sehen, wenn man auch die "andere" Seite hört ist nicht immer
alles so "unwahrscheinlich".

Das sollte nun beileibe keinen Vorwurf an die Autorin sein - aber
es muss mal wieder festgestellt werden dass es seitens der Kassen es sich nicht immer um "Willkür" , Schikane" oder einfach "Unfähigkeit der Mitarbeiter" handelt.
Gruß
Czauderna


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