Krankengeld ärger mit der Krankenkasse bin Selbständigkeit (Sonstige Themen)

Gabriele Hegel @, Samstag, 11.07.2009, 01:28 (vor 5614 Tagen)

Hallo wenn sie mich lesen
Ich habe einen Fall und finde keine Antwort. Meine Schilderung befast sich immer mit der gleichen Krankheit.
Ich bin Selbstständig und psychisch krank geworden. Nach 8 Wochen Krankschreibung hat mich meine KK zum MDdK geschickt die bestätigen konnten das ich weiter krank bin. Nach weiteren 2 Wochen muste ich erneut zum MDdK der hat in einem 10 min. Gespräch festgestellt das ich wieder Gesund bin.Somit durfte meine Ärztin keine Krankschreibung mehr rausgeben. obwohl es notwendig ist.
Vier Wochen später bin ich für 6 Wochen zur Kur gewesen und die haben mich als krank entlassen mit der Empfehlung auf eine spez. Weiterbehandlung in einer Tagesklinik.
Meine Fragen
1. habe ich durchgehen Anrecht auf Krankengeld obwohl ich zwischendurch gesund geschrieben war.
2. wer hat die Macht die Aussage des MDdK oder die Ärzte der Kur.
3. sind die 6 Wochen bevor die KK zahlt unterbrochen.
4. Die Tagesklinik wird nicht bewilligt obwohl ich eine Einweisung von meiner Ärtzin bekommen habe und die KK meint was ich da solle.
So hört sich alles unwahrscheinlich an ist aber die Realität
viele Dank für jede Hilfe
Gabi

Re: Krankengeld ärger mit der Krankenkasse bin Selbständigkeit

Czauderna, Samstag, 11.07.2009, 12:37 (vor 5613 Tagen) @ Gabriele Hegel

Hallo,

1. nein - die Tatsache dass bei Antritt einer Reha-Massnahme
automatisch Arbeitsunfähigkeit beginnt und das man
aus einer Reha-Massnahme arbeitsunfähig entlassen wird
bedeutet nicht dass man deshlab auch vor Antritt der
Reha-Massnahme Arbeitsunfähig war.
2. Für die Kasse ist die Aussage des MDK entscheidend, dies
wurde grundsätzlich auch schon in verschiedenen
Klageverfahren bestätigt.

3. Entscheidend ist der Beginn des Anspruchs auf Krankengeld.
Bei Arbeitnehmern ist es es so das der Krankengeldanspruch
mit Tag nach ärztlicher Feststellung beginnt (bei stationären
Behandlung ab dem Tag der Aufnahme) und für die Dauer der
Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber lediglich ruht.
Bei Selbständigen (Wahltarif) ist es im Allgemeinen so dass
Anspruch erst mit Ablauf der 6. Woche (je nach Tarif) entsteht.
Wenn das so ist - zahlt die Kasser erst wieder nach sechs
Wochen.

4. Nun, das hört sich aus Kassensicht nicht plausibel an - die
Begründung der Kasse ist nichtssagend
- wenn wir es mal von der
Kostenseite betrachten kommt die Tagesklinik die Kasse
in vielen Fällen sogar günstiger als die vollstationäre
Behandlung - wobei man auch unterscheiden muss zwischen
Krankenhausbehandlung (ambulant oder stationär) und
Reha-Behandlung (ambulant oder stationär.

Wir sehen, wenn man auch die "andere" Seite hört ist nicht immer
alles so "unwahrscheinlich".

Das sollte nun beileibe keinen Vorwurf an die Autorin sein - aber
es muss mal wieder festgestellt werden dass es seitens der Kassen es sich nicht immer um "Willkür" , Schikane" oder einfach "Unfähigkeit der Mitarbeiter" handelt.
Gruß
Czauderna

Re: Krankengeld ärger mit der Krankenkasse bin Selbständigkeit

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 11.07.2009, 15:10 (vor 5613 Tagen) @ Czauderna

Sei froh, daß Du in der GKV bist. In der PKV hättest Du auch nur Leistungen, wenn Du einen Kurtarif und das Krankentagegeld mitversichert hättest. Einen streng prüfenden Gesellschaftsarzt hättest Du ebenso aufsuchen können. Traurig lustiger Hinweis: fast 60% der privat versicherten Selbständigen verzichten auf ein Krankengeld oder einen Kurtarif in ihrer PKV, weil sie ja wie sie sagen sowieso gesund sind und für Kuren überhaupt keine Zeit hätten...

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