doppelt versichert (Sonstige Themen)

heim @, Montag, 13.07.2009, 11:45 (vor 5612 Tagen)

eine bekannte bekommt seit 10 jahren witwenrente dadurch ist sie doch auch krankenversichert, jetzt kam durch zufall heraus das sie trotzdem noch freiwillig krankenversichert ist und ca. 140 euro im monat zusätzlich bezahlt obwohl sie nur hausfrau mit ca. 380 euro job ist. das müßte sie doch nicht zahlen oder es reicht doch das sie über die witwenrente krankenversichert ist. kann sie das geld zurückfordern

Re: doppelt versichert

GKVler, Montag, 13.07.2009, 20:37 (vor 5611 Tagen) @ heim

zunächst mal: scheinbar ist sie nicht nur eine Hausfrau, die nur von einem 380 € Job lebt, sie bekommt mindestens noch die Witwenrente dazu, hat also mehr Einkommen.

Und in die Krankenversicherung der Rentner kommt sie dann, wenn sie die entsprechende Vorversicherungszeit erfüllt hat. Das heißt, sie muss in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens überwiegend gesetzlich krankenversichert gewesen sein.

Gruß GKVler

Re: doppelt versichert

b.heim @, Dienstag, 14.07.2009, 09:00 (vor 5611 Tagen) @ GKVler

hallo
vielen dank für die antwort, also sie war 29 als sie witwe wurde hatte vor der ehe bis 19 vollzeit gearbeitet bekam dann 2 kinder und seitem nur noch auf 400 euro basis, normalerweise ist man doch dann über die witwenrente krankenversichert oder doch nicht ?
wer weiß bescheid ? oder an wem man sich wenden kann um richtige auskunft zu beommen.
danke

Re: doppelt versichert

b.heim @, Dienstag, 14.07.2009, 09:13 (vor 5611 Tagen) @ GKVler

vielen dank für die antwort, also sie wurde mit 29. witwe davor hat sie bis 19. vollzeit gearbeitet dann bekam sie 2 kinder und seitem arbeitet sei nur noch auf 400 euro basis, damit müßte sie doch über die witwenrente krankenversichert sein ?
wer weiß rat oder an wem man sich für eine klare auskunft wenden kann
danke

Re: doppelt versichert

GKVler, Dienstag, 14.07.2009, 19:22 (vor 5610 Tagen) @ b.heim

Und in die Krankenversicherung der Rentner kommt sie dann, wenn sie die entsprechende Vorversicherungszeit erfüllt hat. Das heißt, sie muss in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens überwiegend gesetzlich krankenversichert gewesen sein>

du hast die Antwort bereits bekommen, denn das ist die Voraussetzung, damit sie aufgrund ihrer Witwenrente versichert werden kann...Auskunft bekommst du auch bei der Krankenkasse

Gruß GKVler

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