leistungskürzung (Sonstige Themen)
meine mutter ist in zahlungsverzug mit 3 beiträgen ,kann sie momentan auch nicht aufbringen .Da dies rückstände aus 2008 sind und sie kurzarbeit hat . ich selber habe davon erstvor kurzem erfahren
,da die gkv mir die leistungen streicht . was für rechtehabe ich jetzt noch. bin student und versichere mich ab august selbst
Re: leistungskürzung
Ich unterstelle mal, dass eine Familienmitversicherund vorliegt und Sie daher von den "Leistungskürzungen" bei Ihrer Mutter mitbetroffen bist.
Allerdings verstehe ich das Thema nicht ganz - 2008 liegt immerhin etwas länger als 3 Monate zurück. Falls also nach Auftreten des Rückstandes Beiträge entrichtet worden sind, so sollten diese immer mit der ältesten Forderung verrechnet worden sein. Das ändert zwar nichts an der Tatsache, dass 3 Beiträge offen sind, sehr wohl aber etwas an der Leistungsbereitschaft der Kasse.
Des weiteren stellt sich die Frage, wie die Frau Mutter als Angestellte in Beitragsverzug kommen konnte - die Beiträge werden doch direkt vom Arbeitgeber an die Kasse abgeführt. Sollte dies versäumt worden sein, würde ich mich mal ernsthaft mit dem Arbeitgeber unterhalten.
Viele Grüße,
Sascha
Re: leistungskürzung
Hallo,
die Beschränkung auf sofort notwendige Leistungen bei Beitragsverzug gilt nicht für familienversicherte Kinder! Diese haben weiterhin den vollen Leistungsanspruch
MfG
ratte1