Re: Einkommen auf Steuerbescheid (Sonstige Themen)

GKVler, Sonntag, 26.07.2009, 18:23 (vor 5598 Tagen) @ MichA

laut dem Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen sind "erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten" bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit wie Betriebskosten abzugsfähig. Zu den Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb wird nichts gesagt.
Ich würde mal probieren, sie abzuziehen, mich auf das Rundschreiben berufen - und abwarten was die Kasse sagt. Wenn sie ablehnt, kannst du einen schrifltichen Bescheid mit rechtlicher Begründung verlangen.

Gruß GKVler


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