Hallo,
weil sich meine Frau in der Elternzeit befindet (sie ist GKV, ich PKV, weil selbstständig), will die GKV jährlich einen ausgefüllten Fragebogen zu den Einkünften haben, und dazu müssen diese vom jeweils aktuellen Steuerbescheid übertragen werden. Aber welche Einkünfte zählen hier, um ein Über- oder Unterschreiten der Beitragsbemessungsgrenze festzustellen? Der "Gesamtbetrag der Einkünfte", "zu versteuerndes Einkommen", oder welche Grösse zählt hier?
Momentan bin ich nämlich nicht sicher, ob dieses Mal die BBG evtl. sogar um ein paar Euro überschritten wurde und die Familienversicherung der Kinder damit enden würde...
Vielleicht kann mir jemand mit einer genaueren Angabe, wo genau ich auf dem Steuerbescheid welchen Wert zu entnehmen habe, helfen.
Vielen Dank!
Re: Einkommen auf Steuerbescheid
Czauderna, Samstag, 25.07.2009, 11:57 (vor 5599 Tagen) @ MichA
Hallo,
also wir nehmen immer die Daten Einkünfte aus selbständiger bzw. nichtselbständiger Tätigkeit und zwar Absetzung der Freibetträge wenn es um diese Frage geht.
Gruß
Czauderna
Re: Einkommen auf Steuerbescheid
MichA, Samstag, 25.07.2009, 12:14 (vor 5599 Tagen) @ Czauderna
Hallo zurück,
das ist immer ziemlich verwirrend auf dem Steuerbescheid
Zuerst kommen die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, dann "ab Sonderausgaben (Kinderbetreuungskosten, Beiträge und Spenden...), das ergibt eine "Summe der unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben".
Danach kommen noch "Beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben" (Versicherungsbeiträge usw.).
Und dann kommt "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen".
Ich gehe mal davon aus, dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb nicht komplett zur Ermittlung genommen werden. Aber welche Ausgaben darf man davon abziehen? Die GKV schreibt ja immer von "Bruttoeinkünften"...
Ziemlich konfus, zumindest für mich... wenn allerdings die Kinderbetreuungskosten und Spenden abgezogen werden dürfen, reicht es noch, um unter der BBG zu bleiben.
Und vielen Dank für die Antwort!
Re: Einkommen auf Steuerbescheid
Czauderna, Samstag, 25.07.2009, 13:08 (vor 5599 Tagen) @ MichA
Hallo,
das was zuerst da steht, das ist das Brutto und das nehmen wir.
Das ist so wie beim Arbeitnehmer, immer das Brutto zählt nicht das Netto.
Gruß
Czauderna
Re: Einkommen auf Steuerbescheid
MichA, Samstag, 25.07.2009, 13:19 (vor 5599 Tagen) @ Czauderna
Hallo nochmal,
danke erstmal für die Auskunft. Ich habe irgendwo gelesen (in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch), dass bestimmte Ausgaben davon abgezogen werden, nicht jedoch die Werbungskosten des Betriebs. Welche "bestimmten Ausgaben" das jetzt sind - genau das ist das, was ich nirgends detailliert finden kann.
Da aber bei den Kinderbetreuungskosten "unbeschränkt abzugsfähig" steht, gehe ich mal davon aus, dass diese noch heruntergerechnet werden dürfen. Auch wenn das nicht mal 1000 Euro indgesamt sind, wäre dies etwa der Betrag, der bei uns über Gedeih oder Verderb entscheidet :)
Oder ist es so, dass die GKV"en dies in einem gewissen Spielraum nach eigenem Ermessen steuern können?
Und nochmal vielen Dank!
Re: Einkommen auf Steuerbescheid
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Samstag, 25.07.2009, 13:33 (vor 5599 Tagen) @ MichA
Das Thema ist verwirrend und sorgt gerade bei Neuselbständigen für Ängste, denn niemand möchte gern die Familienversicherung verlieren oder auf Höchssatz von 630€ eingestuft werden. Um es mal anschaulich nachvollziehbar an Max Musterman zu betrachten: http://geld.guenstiger.de/redaktion/wp-content/uploads/2008/05/steuerbescheid_pruefen_1.jpg sein Einkommenssteuerbescheid zeigt unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1.050€, die in der GKV einen Beitrag von knapp 330€ mtl. auslösen würden. Daß er vielleicht Betriebseinnahmen von zwanzig- dreißigtausend oder mehr Euro hat, aber zugleich auch sämtliche Kosten gegenrechnen darf, ist der große Vorteil bei Selbständigkeit. Weiterhin hat er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 7.859€. Damit wäre er normalerweise zusätzlich beitragspflichtig, da sein Bruttogehalt bei rund 731€ monatlich liegt. Hat er jedoch in seiner Selbständigkeit auch nur einen versicherungspflichtigen Angestellten, wird er immer und vorrangig als Unternehmer eingestuft und zahlt dann an die Gesetzliche lediglich die errechneten 330€ und in der parallel betriebenen abhängigen Beschäftigung null Euro. Da wäre er lediglich pflichtig in der Renten-/Arbeitslosenversicherung. Fragen? e-mail
Re: Einkommen auf Steuerbescheid
MichA, Samstag, 25.07.2009, 13:41 (vor 5599 Tagen) @ Joachim Röhl
Super, sehr detailliert - dankeschön!!
Eine Frage habe ich noch, aber das hab ich bereits als Antwort bzw. Nachfrage an den lieben anderen "Helfer" gepostet.
Es geht bei mir darum, dass ich zu dem massgeblichen Zeitpunkt nur "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" hatte und meine Frau durch die Elternzeit keine Einkünfte hatte. Mit diesen Einkünften liege ich sehr knapp über der BBG, bei Anzug zumindest der Kinderbetreuungskosten aber knapp darunter. Deswegen ist es für mich ganz wichtig zu wissen, welche Posten für den Verbleib der Kinder in der FV zum Abzug gebracht werden dürfen und welche nicht.
Ich glaube einfach, so genau hatte da bisher noch niemand nachgefragt ;)
Re: Einkommen auf Steuerbescheid
GKVler, Samstag, 25.07.2009, 15:15 (vor 5599 Tagen) @ MichA
maßgeblich ist das sog. Gesamteinkommen - näheres dazu hier: http://www.vdak.de/versicherte/Leistungen/gesamteinkommen/index.htm
es muss unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Dann ist eine Familienversicherung möglich
Gruß GKVler
Re: Einkommen auf Steuerbescheid
MichA, Samstag, 25.07.2009, 17:07 (vor 5599 Tagen) @ GKVler
Lieber GKVler,
ich habe mir die Broschüre durchgelesen und komme für mich zu dem Schluss, dass zumindest die Betreuungskosten für Kinder bei der Ermittlung des Einkommens für die FV abzugsfähig sind. Versicherungsbeiträge usw. wohl nicht, bei Spenden usw. weiss ich es immer noch nicht.
Bei mir ist zunächst "Gesamtbetrag der Einkünfte" gleich "Einkünfte aus Gewerbebetrieb". Der Abzug der Kinderbetreuungskosten würde es erlauben, dass ich NICHT um ein paar Euro über der BBG liege.
Habe ich das soweit richtig verstanden?
Und vielen Dank - diese Broschüre ist echt gut!!
Re: Einkommen auf Steuerbescheid
GKVler, Sonntag, 26.07.2009, 18:23 (vor 5598 Tagen) @ MichA
laut dem Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen sind "erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten" bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit wie Betriebskosten abzugsfähig. Zu den Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb wird nichts gesagt.
Ich würde mal probieren, sie abzuziehen, mich auf das Rundschreiben berufen - und abwarten was die Kasse sagt. Wenn sie ablehnt, kannst du einen schrifltichen Bescheid mit rechtlicher Begründung verlangen.
Gruß GKVler
Re: Einkommen auf Steuerbescheid
MichA , Mittwoch, 12.08.2009, 00:07 (vor 5582 Tagen) @ GKVler
Sorry für die sehr späte Antwort, aber eine Frage hätte ich doch noch. Was genau bedeutet "erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten"? Die Betreuungskosten fielen eigentlich für KiGa-Beiträge an. Der Steuerbescheid enthält in den Erläuterungen einen Satz, dass die Kinderbetreuungskosten nicht wie Betriebsausgaben/Werbungskosten geltend gemacht werden konnten, weil einer der Ehepartner im Veranlagungszeitraum nicht erwerbstätig war. Natürlich war das meine Frau, sie war ja in der Elternzeit! Bedeutet dieser Satz, dass die Betreuungskosten auch im Sinne der FV nicht abzugsfähig sind, nur weil einer von uns nicht arbeitet?
Vielen Dank fürs Licht ins Dunkel bringen