Freiwillig gesetzlich versichert: Beitrag bei Teilzeit in Elternzeit? (Sonstige Themen)
Hallo,
kurz zur Situation:
Sowohl mein Mann & ich verdienten bisher über der Beitragsbemessungsgrenze. Mein Mann ist privat versichert, ich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Nachdem ich ab August in Elternzeit bin, wird - da freiwillig versichert - meine gesetzl. Versicherung nicht beitragsfrei weitergeführt. Stattdessen habe ich dort Beiträge abhängig vom Einkommen meines Mannes zu entrichten.
Soweit, sogut. Wie wäre es jetzt, wenn ich während der Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten würde? Müßte ich dann nur die Beiträge in Abhängigkeit von meinem Einkommen bezahlen (abgeführt von meinem Arbeitgeber)? Oder findet dann weiterhin bei der Beitragsbestimmung das Einkommen meines Mannes Berücksichtigung?
Danke schonmal für die Beantwortung!
Viele Grüße
Elke
Re: Freiwillig gesetzlich versichert: Beitrag bei Teilzeit in Elternzeit?
Bei einer Teilzeitbeschäftigung (nicht Mini-Job) liegt Pflichtversicherung vor, daher würden Ihre Beiträge nur von Ihrem Einkommen berechnet. Falls Kinder vorhanden sind, sind diese jedoch nicht kostenlos in die Familienversicherung einschließbar.