Re: Anschlussheilbehandlung (Sonstige Themen)

Czauderna, Mittwoch, 19.08.2009, 11:48 (vor 5574 Tagen) @ Wolfgang

Hallo,
da scheint einiges schief gelaufen zu sein - eine AHB oder auch Anschlussheilbehandlung wird grundsätzlich direkt nach Ende der Krankenhausbehandlung, spätestens aber nach 14 (21??) Tagen
angetreten.
Beantragt und in die Wege geleitet wird dies immer vom "abgebenden" Krankenhaus und Kostenträge ist bei Arbeitnehmern die Rentenversicherung ansonsten die Krankenkasse.
Selbstverständlich muss während der AHB/Reha die Medikation weitergeführt werden, ob es allerdings die gleichen Medikamente sein müssen, das ist die berühmte Kostenfrage - wichtig ist das der Wirkstoff der Gleiche ist.
Gruß

Czauderna


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