Wechsel von priv.in gesetzl.KK (Sonstige Themen)
Ich bin priv. versichert und habe meinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben. Nun bin ich noch
nebenberuflich so weit es geht tätig. Ich erhalte z.Zeit ALG2
und muß weiterhin die hohen Beiträge entrichten, was ich nicht mehr bezahlen kann.(Einkünfte von 589,oo€)
(hohen Beiträge 300 € ).
Ist es nicht möglich, trotz meines Alters58 J. mich in der gesetztlichen KK zu versichern ?Meine Frau ist in der gesetztl. und auch ohne Arbeit.
Bitte helfen sie mir.
Re: Wechsel von priv.in gesetzl.KK
Hilf Dir selbst .. sobald Deine Frau ein Beschäftigungsverhältnis mit mehr 401,00€ brutto aufnimmt - die Sozialabgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer betragen dann lediglich 124€ monatlich - kannst Du auch nach dem 55. Lebensjahr in ihre kostenlose Familienversicherung wechseln. Da die als Pflichtversicherung gilt, wird die PKV den Vertrag auch sofort problemlos beenden. Rechtsgrundlagen: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html und Punkt (2) im http://dejure.org/gesetze/VVG/205.html Achte peinlichst darauf, daß die nebenberufliche Selbstständigkeit eine solche bleibt, denn die Kasse wird versuchen Dich in die PKV zurück zu delegieren oder Dir nach einem Jahr eine eigene freiwillige Mitgliedschaft anzubieten.
Re: Wechsel von priv.in gesetzl.KK
Hallo,
müssn Sie die Beiträge an die PKV alleine zahlen ???
Was ist mit ALG2 - wird da nix übernommen ??.
Wie setzen sich die 589,00 € zusammen ??
Gruß
Czauderna
Re: Wechsel von priv.in gesetzl.KK
Zur Zeit übernimmt ALG2 einen Betrag von 579,85 €,
davon 251,85 € Grundsicherung,139 Kosten Heizung,Unterk.
188,13€ für Zuschus KK.
Die Summe wurde errechnet und gleichzeitig dem Rententräger mitgeteilt, falls mein Antrag auf Erwerbsmiderungsrente anerkannt wird, Ser Betrag der Rente
würde dann fast in dem Bereich liegen. Der Beitrag der Kasse
insgesamt liegt bei 291,73 €.
Ich slbst bin durch die Behinderung 50% infolge Kniegelenloperation nur teilweise nebenber. tätig im Abstimmung mit der ALG2.
Ist ein Wechsel nicht doch noch gegeben. Meine Frau ist freiwilig bei der BBK.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Stranghoener
Gerd-Stranghoener@web.de
Re: Wechsel von priv.in gesetzl.KK
Hallo,
nein, bei dem geschilderten Sachverhalt ist ein Wechsel in die GKV nicht möglich, in die Familienversicherung wegen der Einkommenshöhe schon gleich gar nicht.
Srry, aber eine bessere Auskunft kann ich da nicht geben.
Gruß
Czauderna
Re: Wechsel von priv.in gesetzl.KK
Tja, wieder mal ein Beispiel von vielen sich die PKV genau zu überlegen!!
Solche Fälle erlebt man leider jede Woche des öfteren!
Re: Wechsel von priv.in gesetzl.KK
...wobei man hier ja der PKV keinen Strick daraus drehen kann.
In der Tat gibt es aber zuviele Menschen, die sich nicht annähernd über die Konsequenzen Ihrer Entscheidung bewusst sind und sich jahrelang von den Beitragsvorteilen blenden lassen....
..das größere Ärgernis ist halt dann, dass sich Personen, die sich, als sie noch gute Risiken waren, jahrelang aus der Solidargemeinschaft abgekoppelt haben, dann wieder in eben deren Arme retten wollen... Und diejenigen die in der GKV verblieben sind, zahlen die Zeche ....
Also an alle zukünftigen PKV - Fans: Erst über Risiken und Nebenwirkungen informieren und dann erst wechseln!!!
Und nur dann kann die PKV eine Alternative sein !
Re: Wechsel von priv.in gesetzl.KK
Warum stellst Du die entschuldige kärgliche nebenberufliche Tätigkeit nicht ein, dann sähe die gesamte Einkommenssituation durch höhere Transferleistungen ganz anders aus und auch die Familienversicherung könnte neu aufgerollt werden? Diese Frage wird sich insgeheim auch der Sachbearbeiter im Jobcenter stellen, aber dann gedacht haben "wenn er sich nicht beschwert, wirds ihm wohl recht sein!" Wenns denn unbedingt eine Tätigkeit gegen die Langeweile und um ins Leben zurück zu finden sein muß, dann gibt es doch dutzende Ehrenämter oder Vereinstätigkeiten, die sicher ebenso wertvoll sein könnnen. Die PKV schreibst Du auch gleich an und bittetst um eine sofortige Umstellung in den Basistarif, dann zahlst Du statt aktuell wie Du schreibst 291,73 € nur noch 155€, weil die PKV ebenso aber nur auf Nachfrage! senken muß. http://www.pkv.de/positionen/basistarif/basistarif_und_sozialhilfe/
Re: Wechsel von priv.in gesetzl.KK
Hallo,
kann mir jemand helfen??
Also mein Vater ist 60 jahre (selbstständig) und war privat versichert ist aber auf grund der hohen beiträge seit ca. 6 jahren gar nicht mehr versichert. Da er aber jetzt dringend operiert werden muss würde ich gerne wissen ob er in eine gesetzliche Kasse wechsel kann??
Dankbar für jede Antwort!!!
LG
Re: Wechsel von priv.in gesetzl.KK
@Jens: Ist die Frage wirklich ernst gemeint oder wollen Sie provozieren? Jahrelang die Beiträge sparen und im Krankheitsfall sich versichern (hier bei der PKV als Vorversicherung) ist eine Provokation für alle, die ihre Beiträge jahrelang - auch unter Mühen- zahlen.
Re: Wechsel von priv.in gesetzl.KK
@Versicherter: Leider ist es einigen Leuten auch "unter Mühen" nicht möglich diese oder andere Beiträge zu zahlen...hoffe Sie kommen selber nie in so eine Situation!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Vielen Dank!
Leistungsträger müssen zahlen
Beim Landessozialgericht Württemberg wurde festgelegt, das Harz 4 Empfänger der privaten KK angehören nun entlastet werden, indem die Beiträge nun von den Grundsicherungsträger voll übernommen wurden.
LSG AZ L2 SO 2529/09 Er-B und
L 7 SO 2453/09 ER-B
Ist damit die Gesetzeslücke der Benachteiligung für alle Bundesländer geschlossen?
Re: Leistungsträger müssen zahlen
Einzelfallentscheidungen eines LSG und nicht vom Bundessozialgericht. In der Praxis wird der HIVer dann aber gezwungen auf den schwach leistenden Basitarif umzustellen und dann werden die maximal fälligen 300€ statt bisher nur knapp 150€ Zuschuss komplett übernommen, in BaWü zumindestens. In NRW gabs die Woche auch so ein Urteil .. gibt Vororterfahrungen in der Lesergemeinde?