Freie Krankenhauswahl ? (Sonstige Themen)
Felix, Donnerstag, 27.08.2009, 20:19 (vor 5566 Tagen)
Hallo,
wie wichtig ist eigentlich die "freie Krankenhauswahl" bei einer Stationären Zusatzversicherung ?
Kann man diesen Punkt vernachlässigen ?
Oder sollte die Police diesen Punkt mit abecken ?
Mit freundlichem Gruß
Felix
Ärzte „verkaufen“ ihre Patienten
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Dienstag, 01.09.2009, 09:30 (vor 5562 Tagen) @ Felix
Die ist enorm wichtig, denn der Kassenpatient hat lediglich auf dem Papier die freie Krankenhauswahl. Wer jedoch Wert drauf legt die Entscheidung wirklich selbstbestimmt zu treffen, weil seine Gesundheit einen hohen Stellenwert hat, für den schafft die richtige private Zusatzversicherung die vertraglich garantierte freie Wahl des Krankenhauses plus des behandelnden Arztes. Kostet z.B. bei der arag den dreißigjährigen Mann 23,49€ bzw. eine Frau ganze 24,04€. Die Stiftung Warentest hat das auch mal gründlich recherchiert. Es geht aber immer auch ohne ..
"Schwester, wer operiert mich denn morgen?"
"Ach" sagt sie, "das ist dann nach unserem Dienstplan Dr. Olibama Mugabes allererste Herzoperation, er freut sich aber schon auf sie!"
Der Artikel in der FAZ vom 30.08. "Immer mehr Ärzte verkaufen ihre Patienten" spricht auch Bände ist aber nichts neues, denn auch Bestatters drücken den Krankenhäusern Vermittlungsprovisionen in die Hand.
http://www.nrwpatienten.de/Dokumente/Fur_PatientInnen/Krankenhauswahl/krankenhauswahl.html
http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc~EC3357310CB464242B2CBFD5C757EB2AD~ATpl~Ecommon~Scontent.html
http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/-Zusatzversicherungen-fuer-Kassenpatienten/1293978/1293978/1299772/
Re: Ärzte „verkaufen“ ihre Patienten
platon67, Dienstag, 01.09.2009, 10:14 (vor 5562 Tagen) @ Joachim Röhl
...das ist m. E. schon ziemlich harter Tobak, wenn hier zum einen suggeriert wird, das Kassenpatienten primär von Voodoo Medizinmännern behandelt werden und zum anderen nur deutsche Ärzte die entsprechende Qualifikation für Operationen innehaben....
...soweit ich mich erinnern kann, wurde die erste Operatuin am offenen Herzen von einem gewissen Christian Barnard durchgeführt, seines Zeichens --> Südafrikaner...
MfG
Re: Ärzte „verkaufen“ ihre Patienten
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Dienstag, 01.09.2009, 12:12 (vor 5561 Tagen) @ platon67
Warum? Dr. Mugabe operierte als Assistenarzt das erste mal einen Kassenversicherten wegen einer Myokarditis. Feiner Unterschied zum örtlichen Frisör - der schneidet auch schon mal kostenlos, wenn einer seiner Lehrlinge das erste mal auf Kunden losgelassen wird. Im Krankenhaus bin ich als Kassenpatient abhängig vom jeweiligen Dienstplan und der entsprechenden Einteilung. Chef oder auch Oberarzt picken sich bekanntlich gern die Privatversicherten oder Barzahler heraus. Warum? Weil da einfach mehr für die Einrichtung zu verdienen ist und auch deren Tage nur 24 Stunden haben. Im Zweifelsfalle einfach mal bei einigen Krankenhäusern der Region anrufen und einfach nach Wahl- oder Zusatzleistungen des Hauses fragen .. z.B. http://www.kgu.de/index.php?id=1025 oder gern auch da http://www.uke.de/patienten-besucher/index_139.php?id=8_6_1&as_link=http%3A//www.uke.de/patienten-besucher/index_139.php&id_link=8_0_0&as_breadcrumb=%3Ca%20href%3D%22/index.php%22%3E%7C%20Home%3C/a%3E%20%3E%20%3Ca%20href%3D%22/patienten-besucher/index.php%22%3EPatienten%20/%20Besucher%3C/a%3E%20%3E%20%20%20Aufenthalt%20im%20UKE
Re: Ärzte „verkaufen“ ihre Patienten
platon67, Dienstag, 01.09.2009, 13:37 (vor 5561 Tagen) @ Joachim Röhl
...1. werden auch andere Assistenzärzte irgendwann zum ersten Mal eine Operation durchführen.... aber dann sicherlich unter entsprechender fachlicher Aufsicht des Oberarztes ....Ihre Ausführungen sind dahingehend reine Panikmache, entbehren jeglicher Grundlage und entsprechen mit Sicherheit nicht dem Alltag. Chef- und Oberärzte picken sich auch gerne fachlich interessante Fälle heraus - unabhängig ob privat oder gesetzlich versichert....
...2. nach allen mir vorliegenden Inormationen können Sie zwar die Wahlleistung Arzt (Chefarztbeahndlung) in Anspruch nehmen -> sie erhalten dann zwar sämtliche Rechnungen als Privatrechnung des Chefarztes, d. h. aber nicht, das der sie auch persönlich operiert hat....
...3. lass ich mir meinen Blinddarm 1000 mal lieber von einem erfahrenen Chirurgen mit täglicher Praxis rausoperieren, als von einer Koryphäe, die den letzten Blinddarm vor 2 Jahren operiert hat.....
Re: Ärzte „verkaufen“ ihre Patienten
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Dienstag, 01.09.2009, 14:55 (vor 5561 Tagen) @ platon67
zu 1. Für die mißglückte OP hat ja auch der unerfahrene Assistenzarzt die Berufshaftpflichtversicherung in diesem Sinne viel Spaß und gute Besserung.
zu 2. wenn Sie das dulden würden, wäre das Ihre ganz private Entscheidung, der aufgeklärte Patient spricht das gesamte Prozedere vorher ab
zu 3. Chef in weiß wird einer, der den jahrelangen mürbigen Weg vom AiP und extrem stressigem Schichtdienst über Assistenzarzt, Facharzt mit hunderten Operationen etc. gegangen ist. Auf seine Berufserfahrung wird nur ein Nasehoch verzichten können. Ob dann der engagierte zehn Jahre jüngere Oberarzt die OP durchführt ist eine andere Frage, außerdem geht es beim Appendix nicht um die Wurst, aber bei lebensrettenden Transplantationen oder gerade den neurologischen Geschichten und in der Unfallchirurgie sind Erfahrung immer noch der beste Koch. Im Notfall sprich auch Koma! entscheidet dann die in wenigen Minuten die richtige Chipkarte über den weiteren Gang der Dinge. Mein Tip: einfach mal die Ärzteschaft befragen, denn die erbringen die Leistungen, Versicherungen zahlen nur das tariflich Bestimmte ..
Re: Ärzte „verkaufen“ ihre Patienten
Felix, Dienstag, 01.09.2009, 20:02 (vor 5561 Tagen) @ Joachim Röhl
Interessante Diskussion.
D.h. für mich "freie Wahl" ist Pflicht.
Zudem ja auch kaum teurer.
Danke und Gruß
Felix
Re: Ärzte „verkaufen“ ihre Patienten
GKVler, Dienstag, 01.09.2009, 20:54 (vor 5561 Tagen) @ Felix
in der Unfallchirurgie wird in der Regel der Arzt zuerst behandeln, der da ist - und ich muss sagen, wenn ich nach einem Autounfall starke Blutungen habe, will ich nicht darauf warten, bis der Chefarzt aus der Oper kommt...
und es ist mir im Zweifelsfall auch lieber von einem engagierten und interessierten Oberarzt behandelt zu werden, als von einem Chefarzt, der beruflich bereits alles erreicht hat was er erreichen konnte und sich nur noch Gedanken darüber macht, wie er sein Handicap im Golf verbessern kann.
Davon abgesehen bin ich der Meinung, dass auch ein Chefarzt sich lieber mit für ihn interessanten Fällen bei Kassenpatienten beschäftigt als den 1547. Blinddarm rauszuoperieren...wer von einem erfahrenen Arzt operiert werden will, erkundigt sich übrigens besser vorher, wieviele Eingriffe dieser Art in dem jeweiligen Krankenhaus gemacht werden - dann hat vielleicht sogar der Assistenzarzt mehr dieser Eingriffe hinter sich als der Chefarzt in einem Wald-und-Wiesen-Krankenhaus. Außerdem sind dort die Chancen höher, dass die Ärzte auch aktuelle wissenschaftliche Erkenntisse berücksichtigen und modernere Methoden anwenden. Ist vielleicht auch besser, als ein Chefarzt der sagt, so hat er es gelernt (vor wievielen Jahren?) und so macht er es auch.
Übrigens war ich in meinem bisherigen Leben zweimal im Krankenhaus - und wurde jedesmal unter anderem auch vom Chefarzt behandelt / untersucht ohne danach zu fragen und als Kassenpatient
Gruß GKVler
Re: Ärzte „verkaufen“ ihre Patienten
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Dienstag, 01.09.2009, 22:29 (vor 5561 Tagen) @ Felix
So ist es und da möchte ich auch gleich drei Anfragen aus der ePost kurz beantworten. Für ein Neugeborenes bzw. Kind bis zum 14. Lebensjahr kostet so ein Zusatztarif zur GKV mit Wahlarzt, freier Krankenhauswahl und 1Bettzimmer inklusive rooming in für die Mutter z.B. 3,77€ beim deutschen ring, 5,95€ bei der halleschen oder 9,58€ bei der axa. Gesundheitsfragen stellen alle Gesellschaften. Und einmal die Fragen positiv durchlaufen kann man ein Leben lang den Privatstatus zumindestens im Krankenhaus genießen. Auch wichtig, ab dem meist 20.Lebensjahr stellen die Privaten auf Erwachsenentarife um, heißt dann wird auf rund 25€ bis 30€ erhöht, weil dann auch schon Rückstellungen fürs Alter gebildet werden.
Re: Ärzte „verkaufen“ ihre Patienten
platon67, Mittwoch, 02.09.2009, 07:21 (vor 5561 Tagen) @ Joachim Röhl
...ich bin weder ein Gegner der privaten Voll- und schon gar nicht der privaten Zusatzversicherungen. Das hat durchaus seinen Sinn und kann auch in bestimmten Situationen hilfreich sein.
Allerdings widerspreche ich nach wie vor der völlig überspitzten Darstellung. Bei aller berechtigten Kritik an der GKV ist es nicht annähernd so schrecklich wie beschrieben. Da sollte man m.E. auch bei allen wirtschaftlichen Interessen fair und objektiv bleiben....
Würde ich all die Negativbeispiele die mir alltäglich aus der PKV bekannt werden entsprechend darstellen, könnte ein genauso negatives Bild eben hiervon kommuniziert werden....Aber da es in der Regel Einzelschicksale betrifft, würde ich mich nicht dazu hinreissen lassen, die PKV in ihrer Gesamtheit zu zerreden.....
in diesem Sinne...
Krankengeldversagung wegen Beitragsrückständen
Herbert, Mittwoch, 02.09.2009, 19:26 (vor 5560 Tagen) @ platon67
Ich war früher selbstständig und schulde meiner Krankenkasse aus dieser Zeit noch für mehrere Monate freiwillige Beiträge. Jetzt bin ich seit ein paar Jahren versicherungspflichtig beschäftigt und würde krankheitsbedingt als Lohnersatzfunktion von meiner Krankenkasse Krankengeld (ca. 450 EURO pro Monat) erhalten müssen. Das verweigert die Kasse jedoch in voller Höhe mit dem Hinweis darauf, dass dann, wenn für mehrere Monate freiwillige Beiträge geschuldet werden, kein Leistungsanspruch besteht. Ich habe gehört, dass eine Krankengeldversagung nur bei einer freiwilligen Versicherung möglich ist. Wer kann mir helfen und evtl. gesetzliche Grundlagen nennen.
Re: Krankengeldversagung wegen Beitragsrückständen
Czauderna, Sonntag, 06.09.2009, 11:31 (vor 5557 Tagen) @ Herbert
Hallo,
§ 16 Abs. 3a SGB V. sagt klar aus das der Anspruch auf Krankengeld ruht - es wird hier keine Unterscheidung zwischen Pflicht- und freiwillig Versicherten gemacht.
Gruß
Czauderna
Re: Krankengeldversagung wegen Beitragsrückständen
Coach, Sonntag, 13.09.2009, 12:35 (vor 5549 Tagen) @ Czauderna
Hallo,
vielleicht kurz zur Klärung:
Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung, sie ist eine Rechtsanspruchsleistung. Es wird bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld gezahlt; hiermit wird ein Verwaltungsakt erlassen (welcher ist für die Thematik entscheidend für die Qualiät des Forums aber zu kompliziert). Dieser kann eine Kürzung des Krankengeldes zur Folge haben, allerdings nicht die vollständige Versagung, wenn es keinerlei andere Einkünfte gibt. Hierzu gibt es gesetzliche Mindestbeträge. Ob jemand versicherungsplichtig Beschäftigter und somit kraft Gesetz Mitglied einer Krankenkasse ist, oder freiwillig versichert ist, spielt keine Rolle.
Im Klartext: Die Krankenkasse kann das Krankengeld nicht einfach komplett einhalten.
LG
Re: Krankengeldversagung wegen Beitragsrückständen
Czauderna, Sonntag, 13.09.2009, 15:57 (vor 5549 Tagen) @ Coach
Hallo,
das ist insofern richtig wenn es darum geht Schulden zu verrechnen oder Krankengeld zu pfänden.
Wenn der Leistungsanspruch aber wegen Beitragsrückständen nur noch für sog. Notfälle besteht dann bedeutet dies dass auch das Krankengeld nicht gezahlt wird.
Das heisst, der Krankengeldanspruch als solcher existiert erst gar nicht.
Gruß
Czauderna
Re: Krankengeldversagung wegen Beitragsrückständen
Coach, Montag, 14.09.2009, 17:45 (vor 5548 Tagen) @ Czauderna
Hallo,
der Krankengeldanspruch nach § 44 SGV entsteht aufgrund Arbeitssunfähgkeit - im Disskusionsfall ist der Versicherte seit Jahren versicherungspflichtig versichert. Insofern haben die "Altlasten" aus der freiwilligen Versicherung mit dem aktuellen Anspruch auf Krankengeld erstmal nichts tun. Im Beitrag von Ihnen, Czauderna wird der Krankgeldanspruch als nicht existent ausgewiesen, das ist leider hier nicht gegeben und somit falsch. Wäre der Versicherte durchgehend als Selbstständiger versichert, wäre die Sache natürlich anders und ein Krankengeldanspruch könnte erst einmal nicht realisiert werden. Ich möcht aber noch darauf hinweisen, dass auch diese Regelung durch geltende Rechtssprechung schon gekontert wurde.
LG
Re: Krankengeldversagung wegen Beitragsrückständen
Stefanie , Dienstag, 11.05.2010, 21:47 (vor 5309 Tagen) @ Herbert
Das gleiche Problem haben wir auch mit noch ein paar Schwierigkeiten mehr. Ich versuche chronologisch zu schreiben:
1. Selbständigkeit seit Januar 2009
2. Ab November wurden die Rechnungen durch unseren Auftraggeber nicht mehr bezahlt. -> Folge Beitragsrückstand
3. Durch den Stress ab 4. Februar 2010 mit Burnout krank geschrieben.
4. Ende Februar wurde mir mündlich mitgeteilt, das der Beitragsrückstand in angeblicher Höhe von 1700 Euro mit der Krankengeldzahlung verrechnet werden könnte. Wäre schon häufiger so praktiziert worden!!!
5. Da hinziehen bis Mitte April (trotz mehrmaligen Nachfragens) -> Leihen von 1200 Euro und Rückstand bezahlt, nachdem vor Ort auch noch falsche Beitragsbemessungen festgestellt und neu berechnet wurden. Trotzdem zunächst am 8. Mai einen Vollstreckungsbescheid über 1109 Euro zzgl. 18 Euro Gebühren bekommen! Telefonisch beim Hauptzollamt erfahren, dass dieser bereits aufgehoben wurde, aber ein weiterer besteht in Höhe von ursprünglich 611 Euro und jetzt nur noch 445 Euro. Warum der gekürzt wurde, konnte man mir nicht sagen. (1200 Euro Zahlung weniger 1109 Euro erste Vollstreckung macht nicht 166 Euro Differenz).
6. Am 11. Mai telefonisch erfahren, das Krankengeld nicht gezahlt wird, weil der Anspruch von Februar bis einschließlich April durch den Beitragsrückstand nicht bestand. Allerdings hat man eine "Überzahlung" festgestellt und überweist mir 200 Euro von den 1200 Euro zurück!
Wir leben folglich mit 5 Personen seit November 2009 von 558 Euro Kindergeld! Haben angeblich nur 1000 Euro Schulden statt 1700 Euro bei der Kasse und eigentlich 3000 Euro Krankengeld nur bis Ende April zu bekommen. Das man mit Null Einkommen nix zahlen kann, ist denen bisher wohl nicht klar...
Übrigens: Sowohl im Februar als auch im April war ich deswegen bei der ARGE. Fazit: Sie haben Anspruch auf Krankengeld, daher interessiert uns nicht, wovon Sie in der Zwischenzeit Ihre Familie ernähren! Klagen Sie das Geld doch ein... (wovon soll man dafür den Anwalt zahlen?)
Hätte man mir das im Februar bereits gesagt, hätte ich mir das Geld eher geliehen. Statt dessen behauptet man, dass ich Bescheid bekommen hätte, dass wir nicht zum Arzt dürfen. Das ist schlicht gelogen! Die DAK hat uns sogar einen Neurologen gesucht und den Termin für unsere Tochter dort vereinbart. Ebenso, wie der Kurantrag für meine Tochter in diesem Zeitraum bewilligt wurde und meinem Mann nicht nur die Herzmedikamente bezahlt, sondern uns auch die 10 Euro für das erste und zweite Quartal erstattet wurden. (Befreiungsschein haben wir auch erhalten!) Also von Leistungsverweigerung in allen anderen Bereichen keine Spur!
Es ist also ganz klar, dass man lediglich das Krankengeld nicht zahlen will.
Hoch lebe der Sozialstaat Deutschland!