Re: Familienversicherung von Studenten (Sonstige Themen)

Czauderna, Donnerstag, 12.11.2009, 14:06 (vor 5489 Tagen) @ Daniel

Hallo,
wieso "scheint" - hat sie oder hat sie nicht ??
wenn ja, das kann sie ohne deine schriftliche Willenserklärung nicht machen.

Wenn Sie "hat" - dann würde ich der Barmer kurz schriftlich mitteilen,
dass Du mit dem Folgetag bei der TK. vesichert bist. Wenn die Barmer das schriftlich beestätigt haben will - die TK macht das gerne für Dich.

Mit dieser Vorgehensweise kann die Barmer dir auch nicht mehr mit der bestehenden Pflicht zur Versicherung kommen.

Gruß

Czauderna


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