komme ich wieder in die Familienvericherung (Sonstige Themen)

petra @, Donnerstag, 17.09.2009, 17:02 (vor 5549 Tagen)

Hallo,
ich bin von 2001 - 09/2009 in der gesetzlichen Krankenkasse privat versichert, weil ich mitarbeitender Gesellschafter in einer GmbH war, kein Geschäftsführer.
Nun bin ich nicht mehr in der Firma und bin sozusagen Arbeitslos.
Vom Arbeitsamt bekomme ich natürlich kein Geld.
Mein Mann ist gesetzlich Krankenversichert.
Komme ich jetzt so ohne weiteres in die Familienversicherung?

Danke

petra

Re: komme ich wieder in die Familienvericherung

Czauderna, Donnerstag, 17.09.2009, 18:24 (vor 5549 Tagen) @ petra

Hallo,
in der gesetzlichen Krankenkasse ist man nicht privat versichert - hier heisst das freiwillig versichert - dies nur zur Begriffserklärung.
Mitarbeitender Gesellschafter in einer GmbH., aber kein Geschäftsführer - dann ist das eine ganz normale Angestellte der GmbH. - Sie waren deshalb freiwillig versichert weil Sie wahrscheinlich mit Ihrem Einkommen über der Krankenversicherungspflichtgrenze lagen.

Natürlich können Sie in die Famiienversicherung Ihres Ehegatten wenn Sie kein, bzw. nur ein geringes Einkommen ca. 350,00 €)
haben.

Allerdings haben Sie als Arbeitslose doch auch Anspruch auf Arbeitslosengeld - in diesem Falle bleibt Ihre eigene Mitgliedschaft bestehen - die Beiträge zahlt dann das Arbeitsamt.
Gruß

Czauderna

Re: komme ich wieder in die Familienvericherung

Petra @, Freitag, 18.09.2009, 11:43 (vor 5548 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

Danke für die schnelle Antwort.
Das ist richtig, ich bin in der gesetzlichen KK freiwillig versichert.
Da ich sozialversicherungstechnisch als Selbstständig eingestuft
wurde, habe ich keine Beiträge in die Arbeitslosenkasse sowie auch an die Rentenkasse einzahlen müssen, also bekomme ich auch kein Arbeitslosengeld.
Deshalb bin ich mir auch nicht sicher, ob ich wieder in die Familienkasse komme.

Gruß Petra

Re: komme ich wieder in die Familienvericherung

Czauderna, Freitag, 18.09.2009, 12:31 (vor 5548 Tagen) @ Petra

Hallo,
worauf hat sich denn Ihre Selbständigkeit begründet ???
Sie waren bei der GmbH. beschäftigt aber nicht als Geschäftsführerin ?
Wenn dies so zutrifft, dann würde ich aber mal bei der Kasse nachhaken.
In dieser Konstellation (unabhängig von den Geschäftsanteilen an der GmbH.) besteht grundsätzlich Arbeitnehmereigenschaft und keine hauptberufliche Selbständigkeit.
Dies hat aber erstmal nix mit dem Anspruch auf eine eventuelle Familienversicherung zu tun.
Gruß
Czauderna

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