Re: Einkommensfrage / kein Einkommen (Sonstige Themen)

Czauderna, Montag, 28.09.2009, 10:43 (vor 5535 Tagen) @ JKM

Hallo,
Sie sollen ja nur bestätigen dass Ihre Freundin von Ihnern freie Unterkunft und Verpflegung unterhält - da gibt es passen €-Beträge dazu und die bilden dann die Grundlage für die Beitragseinstufung.
Die Mindestbeitragsbemessungsgrenze bfür freiwillig Versicherte beträgt z.Zt. ca. 860,00 €, d.h. danach muss jeder midnestzahlen, egal ob sein Einkommen 0,00 € beträgt oder eben 860,00 €.
Die Krankenkasse gibt sich eben mit Iher Unterschrift zufrieden und nimmt die Einstufung in die niedrigste Versicherungsklasse vor.
Beitragsschuldner bleibt aber trotzdem immer Ihre Freundin denn Sie haben nicht der Kassen gegenüber erklärt dass sie auch die Beiträge für Ihre Freundin zahlen.
würden Sie das tun und die Beiträge werden nicht gezahlt, könnte die Kasse bei Ihnen vollstrecken lassen ( und man hat ja schon davon gehört dass Beziehungen auch schon mal schief gehen können - das würde aber die Kasse dann nicht interessieren - ich denke Sie wissen was ich meine).
"Bürokraten-Mist" hin oder her - die Alternative wäre weiter Hartz IV oder arbeiten oder kostenlos (??) versichern.

Gruß

Czauderna


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