Re: PKV Anwartschaft aufleben lassen (Sonstige Themen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 22.09.2009, 08:21 (vor 5541 Tagen) @ Lord

Ab dem 01.01.2010 kannst Du Deine PKV zeitigstens wieder als Vollversicherung laufen lassen, wenn Du bereits drei volle Kalenderjahre über der Bemessungsgrenze verdient hast. Die Kündigung der Gesetzlichen muß bis zum Ende Oktober dort vorliegen.


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