PKV Anwartschaft aufleben lassen (Sonstige Themen)

Persim @, Montag, 21.09.2009, 18:45 (vor 5541 Tagen)

Hallo,

im August 2006 bin ich wegen Einkommensänderungen von der PKV zur ges. KV gewchselt. Dabei habe ich meine Anwartschaft auf die PKV erhalten und zahle somit auch einen entsprechenden Beitrag dafür. Nun möchte ich meine Anwartschaft aufleben lassen, da das Einkommen die erforderliche Bemessungsgrenze wieder übersteigt.
Die gesetzliche KV will mich aber nicht entlassen, da das Einkommen 3 Jahre lang über der Bemessungsgrenze liegen muss!!!
Wer steigt hier durch, wer kennt sich in dieser komplizierten Sache aus?
Vielen Dank für qualifizierte und hilfreiche Beiträge.

Beste Grüße

Re: PKV Anwartschaft aufleben lassen

Lord, Montag, 21.09.2009, 20:17 (vor 5541 Tagen) @ Persim

Das ist richtig. Du muss mit deinem Einkommen 3 Jahre lang über der Versicherungspflichtgrenze liegen, damit du wechseln kannst.

Re: PKV Anwartschaft aufleben lassen

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 22.09.2009, 08:21 (vor 5541 Tagen) @ Lord

Ab dem 01.01.2010 kannst Du Deine PKV zeitigstens wieder als Vollversicherung laufen lassen, wenn Du bereits drei volle Kalenderjahre über der Bemessungsgrenze verdient hast. Die Kündigung der Gesetzlichen muß bis zum Ende Oktober dort vorliegen.

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