Re: Krankengeld (Sonstige Themen)
Nein, wenn beide Krankheiten an mindestens einem Tag gemeinsam bestanden haben, ist das ein "Hinzutritt".
Dieser verlängert Deine 78 Wochen Anspruch aber auch nicht.
Kritisch wird es erst, wenn Krankheit A endet, bevor Krankheit B eintritt.
Aber Deine Schilderung klingt nicht danach.
Relativ umfangreiche Infos findest Du auch hier :
http://www.meinkrankengeld.de/
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- Krankengeld -
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02.10.2009, 19:43
- Re: Krankengeld - Jon Dohnson, 03.10.2009, 03:16