Krankengeldzahlungen (Sonstige Themen)

u.safar @, Montag, 05.10.2009, 17:29 (vor 5528 Tagen)

Ich habe ein paar fragen und hoffe das diese hier jemand beantworten kann.
Ich beziehe seit 04/09 Krankengeld was auch anfangs ohne Probleme ablief. Seit 01.07.09 bin ich arbeitslos und von da an ging das Theater los. Zuerst natürlich eine Untersuchung beim MD der mich wieder gesund schrieb. Nach einem Eispruch und einer neuen Begutachtung wurde ich wieder krank geschrieben was der KK wohl nicht passte. Seit dem laufe ich mein Krankengeld hinterher wenn ich mich nicht rühre wird erstmal nicht bezahlt. Komme mir vor wie ein Bettler der um Allmosen bettelt. zum einen Teil wird das Krankengeld falsch berechnet. Heute ist schon der 5. und immer noch kein KG obwohl die Bescheinigung von Arzt schon 2 wochen vorlag.
Meine Fragen
1. dürfen die KK das Krankengeld zahlen wann sie wollen ??
2. Ist es überhaubt rechtlich das dass Krankengeld nach ein Kündigung auf der Höhe des zu erwarteneden Arbeitslosengeld zurückgestuft wird??
für eine Antwort wäre ich dankbar.
MFG
U.Safar

Re: Krankengeldzahlungen

Sabrina Bogenheim, Montag, 05.10.2009, 20:39 (vor 5527 Tagen) @ u.safar

Das Krankengeld, als Lohnersatzleistung, sollte zeitnah nach Eingang des Zahlscheines bei der KK zur Auszahlung gelangen.

Wenn ich Ihre Schilderung richtig verstehe, wurde Ihr Krankengeld anfangs nach Ihrem Beschäftigungsentgelt berechnet - und so hat das dann auch zu bleiben, bis Arbeitsfähigkeit eintritt.

Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes bleibt Arbeitslosen vorbehalten, die länger als 42 Tage krank sind.

Je nach finanzieller Möglichkeit würde ich einen Fachanwalt einschalten oder einen Sozialverband kontaktieren.

Oder das sachliche Gespräch mit der Kasse suchen.

Krankengeldzahlung

Czauderna, Montag, 05.10.2009, 22:09 (vor 5527 Tagen) @ u.safar

Hallo,

Sie schreiben dass Sie nach Widerspruch wieder arbeitsunfähig geschrieben wurden.
Wurde nun die erste Arbeitsunfähigkeit verlängert oder wurde eine
neue Krankmeldung ausgestellt.
Wenn ja, was war in der Zeit zwischen der ersten und der zweiten AU.?
Hatten Sie sich beim Arbeitsamt gemeldet und Leistungen beantragt ?
Wenn nein dann waren Sie zu Beginn der zweiten AU. nicht in einer Versicherungsklasse mit Krankengeldanspruch versichert und es gibt da leider nichts.
Waren Sie aber Arbeitslosengeldbezieher, zahlt zuerst das Arbeitsamt bis zu sechs Wochen die Leistung weiter und dann die Kasse Krankengeld.
Sie sollten das mit Ihrer Kasse direkt klären.
Gruß
Czauderna

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