Trotz nachträglicher Versicherung keine Erstattung von Artzkosten? (Sonstige Themen)

PBiene @, Montag, 12.10.2009, 20:38 (vor 5520 Tagen)

Hallo, habe das Forum gerade erst gefunden.

Ich bin aus dem Ausland wieder nach DE gezogen und wollte mich nun versichern. Nach einigem Hin und Her hat meine alte KK zugesagt mich wieder aufzunehmen, wenn ich drei Monate rückwirkend Beiträge zahle. Nun wurde mir aber auch mitgeteilt, dass ich nicht zum Arzt gehen darf, bis die ganze Anmeldung durch ist. Darf die Kasse das oder muss sie diese Kosten im Nachhinein übernehmen??? Ich bin doch eigentlich schon versichert (leiste ja drei Monate rückwirkend Zahlungen).

Danke für dei Hilfe

Re: Trotz nachträglicher Versicherung keine Erstattung von Artzkosten?

Larissa @, Donnerstag, 07.01.2010, 16:48 (vor 5434 Tagen) @ PBiene

Ich hatte vor ein paar Jahren auch ein Problem mit der Krankenversicherung, von daher weiss ich, dass die manchmal harte Regelungen haben. War nämlich sechs Monate ohne Krankenversicherung, wollte mich dann neu anmelden. Dies galt aber nur dann, wenn ich die ganze Beiträge von den sechs Monaten zurückgezahlt hätte.

Von daher denke ich dass, es schon möglich ist, dass die Krankenkasse dir die Kosten für die Leistungen, die du innerhalb von diesen drei Monaten in Anspruch genommen hast, nicht übernimmt. Die haben halt eigene Regelungen.

Ich würde mich an deiner Stelle noch an die anderen Krankenkassen wenden um dies zu vergleichen.


Gruss,

Larissa

Re: Trotz nachträglicher Versicherung keine Erstattung von Artzkosten?

Larissa @, Donnerstag, 07.01.2010, 16:59 (vor 5434 Tagen) @ PBiene

Ich hatte vor ein paar Jahren eine änliche Situation gehabt. War nämlich sechs Monate ohne Krankenversicherung, musste dann aber dringend zum Zahnarzt. Damit meine Versicherung jedoch weiterhin gilt, musste ich aber die allen Beiträge von dem halben Jahr zurückbezahlen. Von daher denke ich dass, es schon möglich ist, dass die Krankenkasse dir die Kosten für die Leistungen, die du innerhalb von diesen drei Monaten in Anspruch genommen hast, nicht übernimmt. Die haben halt immer eigene Regelungen...

Ich würde mich an deiner Stelle noch an die anderen Krankenkassen wenden um dies zu vergleichen.


Gruss,

Larissa

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