Trotz nachträglicher Versicherung keine Erstattung von Artzkosten? (Sonstige Themen)
Hallo, habe das Forum gerade erst gefunden.
Ich bin aus dem Ausland wieder nach DE gezogen und wollte mich nun versichern. Nach einigem Hin und Her hat meine alte KK zugesagt mich wieder aufzunehmen, wenn ich drei Monate rückwirkend Beiträge zahle. Nun wurde mir aber auch mitgeteilt, dass ich nicht zum Arzt gehen darf, bis die ganze Anmeldung durch ist. Darf die Kasse das oder muss sie diese Kosten im Nachhinein übernehmen??? Ich bin doch eigentlich schon versichert (leiste ja drei Monate rückwirkend Zahlungen).
Danke für dei Hilfe