Re: Familienversicherung (Sonstige Themen)

Czauderna, Mittwoch, 14.10.2009, 20:26 (vor 5518 Tagen) @ Trulla12

Hallo,
Woher weiß die Kasse dass der Ehemann ein Einkommen über der hiesigen Beitragsbemessungsgrenze hat ?
Stammt die Auskunft von Ihnen, haben Sie tatsächlich ein Problem, denn 2. bei Ihrem Beitrag ist da nicht relevant - er ist nicht gesetzlich versichert, das reicht grundsätzlich aus.
Stammen die Einkommenszahlen nicht von Ihnen kann die Kasse nur vermuten und das reicht nicht für die Verweigerung des Familienhilfeanspruchs.
Wenn die getrennt lebende Ehefrau nicht weiß wie hoch das Einkommens ihres Ehemannes ist dann führt die Kasse die Familienversicherung für die Kinder durch.
Gruß
Czauderna


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