Leistungsausschluss (Sonstige Themen)
Wegen einer kürzlichen Trennung von meinem Mann und den damit verbundenen finanziellen Einbußen hatte ich am 28.09. in einer Kurzschlussreaktion meinen stationären Zusatztarif (Chefarzt und freie Klinikwahl, auch Privatklinik) gekündigt. Diese Kündigung habe ich gleich am folgenden Tag widerrufen. Leider ist mir mitgeteilt worden, dass die Kündigung von mir rein rechtlich nicht widerrufen werden kann. Man würde allerdings meinen Widerruf prüfen, wenn ich einen Leistungsausschluss akzeptiere. Da ich z.Zt. in einer Psychotherapie bin, war damit zu rechnen. Allerdings geht mir die Formulierung des Leistungsausschlusses zu weit: "Ausschluss von sämtlichen seelischen, psychischen und psychosomatischen Erkrankungen gleich welcher Art und Ursache." Ist das rechtmäßig? Schliesslich kann ich irgendwann mal Opfer einer Gewaltat werden und dadurch psychisch behandlungsfähig werden, ohne das das irgendwas mit meiner Vorerkrankung zu tun hat. Und psychosomatische Beschwerden hatte ich noch nie. Leider neigen Ärzte gern dazu nicht definierbare Erkrankungen als psychosomatisch einzustufen. Wenn ich diesen Leistungsausschluss unterschreibe, wäre der dann tatsächlich auch für solche Fälle gültig, obwohl meine Vorerkrankung damit nichts zu tun hätte?
Re: Leistungsausschluss
Leider hat der Versicherer recht. Du hast den Vertrag durch Deine einseitige Willenserklärung (vermutlich zum 01.01.2010) gekündigt.
Der Versicherer bietet Dir einen neuen Vertrag ab 01.01.2010 an (vermutlich unter der alten Versicherungsscheinnr. und zur alten Prämie) besteht dabei aber auf einem umfangreichem Risikoausschluß. Da der Versicherer in seiner Entscheidung frei ist, zu welchen Konditionen er Dir die Zusatzversicherung anbietet, ist seine Vorgehensweise rechtmäßig.
Nun kannst Du entscheiden, ob Du das Angebot annimmst oder nicht. Das ist Deine freie Entscheidung.
Ich würde an Deiner Stelle z.B. mit Hilfe eines Maklers prüfen lassen, ob andere Versicherer in Frage kommen, die den Ausschluß für psychische Erkrankungen weniger eng sehen.
Wenn Du allerdings beim aktuellen Versicherer bleibst, gilt der Ausschluß für alle seelischen, psychischen und psychosomatischen Erkrankungen gleich welcher Art und Ursache - und damit unabhängig von Deiner eigentlichen (eingegrenzten) Vorerkrankung.
Fakt ist jedenfalls, dass Du keine Möglichkeit hast, den Versicherer zur Abschwächung des Risikoausschlusses zu zwingen.
Re: Leistungsausschluss
Vielen Dank für die Antwort. Tja, irgendwie hatte ich mir das schon so gedacht. Blöd gelaufen, würde ich mal sagen.
Re: Leistungsausschluss
Moment mal, warum akzeptierst Du den Leistungsausschluß nicht und vereinbarst mit dem Versicherer dann im Gegenzug ein Herunterfahren auf Anwartschaft. Grund hierfür wäre die bereits dargestellte finanziell angespannte Situation. Somit zahlst Du nur ca. 20% der aktuell laufenden Prämie, erhälst Dir aber die Alterungsrückstellungen und kannst bei später möglicher Behandlungs- und Beschwerdefreiheit der psychogenen Geschichte eine Überprüfung und Aufhebung des Leistungsauschlusses beantragen. Fragen? ePost
Re: Leistungsausschluss
Vielen Dank für den Hinweis! Ich habe mich in der Tat entschieden, den Leistungsausschluss zunächst einmal so zu akzeptieren und den entsprechenden Brief vorgestern abgeschickt. So bin ich wenigstens weiter für Fälle wie Krebs usw. abgesichert, in denen eine breite Klinikauswahl mir sehr wichtig wäre. Die anderen Versicherer sind teurer und würden verständlicherweise zumindest einen großen Bereich psychischer Probleme ebenfalls aus den versicherten Leistungen ausschließen.
Meine Versicherung hatte mich auf Nachfrage auch darauf hingewiesen, dass ich nach Abschluss der Therapie irgendwann eine Überprüfung und Aufhebung des Leistungsausschusses beantragen kann. Allerdings glaub ich nicht so recht daran, das sowas wirklich zum Erfolg führt. Aber vielleicht führt es wenigstens zu einer Einschränkung des derzeit sehr umfassenden Leistungsausschlusses auf die Behandlung von mgl. Rückfällen bzgl. der eigentlichen Vorerkrankung. Das wäre dann ja durchaus eine gute Kompromisslösung.
Nur die Idee, den entsprechenden Zusatztarif auf Anwartschaft herunterzufahren hatte ich noch nicht. Klingst nach einer guten Möglichkeit, wenn es dann doch fianziell zu eng wird. Noch hoffe ich aber, dass ich es auch so hinkriege.
Also nochmals vielen Dank für den guten Tipp!
Re: Leistungsausschluss
So ist es, besser den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach. Und bei mindestens einem Jahr attestierter Behandlungs- und Beschwerdefreiheit lohnt sich eine Überprüfung, erfahrungsgemäß gibt sich die PKV aber meist erst nach 5 Jahren zugänglich. Fragen? ePost
Re: Leistungsausschluss
Vielen Dank für den Hinweis! Ich habe mich in der Tat entschieden, den Leistungsausschluss zunächst einmal so zu akzeptieren und den entsprechenden Brief vorgestern abgeschickt. So bin ich wenigstens weiter für Fälle wie Krebs usw. abgesichert, in denen eine breite Klinikauswahl mir sehr wichtig wäre. Die anderen Versicherer sind teurer und würden verständlicherweise zumindest einen großen Bereich psychischer Probleme ebenfalls aus den versicherten Leistungen ausschließen.
Meine Versicherung hatte mich auf Nachfrage auch darauf hingewiesen, dass ich nach Abschluss der Therapie irgendwann eine Überprüfung und Aufhebung des Leistungsausschusses beantragen kann. Allerdings glaub ich nicht so recht daran, das sowas wirklich zum Erfolg führt. Aber vielleicht führt es wenigstens zu einer Einschränkung des derzeit sehr umfassenden Leistungsausschlusses auf die Behandlung von mgl. Rückfällen bzgl. der eigentlichen Vorerkrankung. Das wäre dann ja durchaus eine gute Kompromisslösung.
Nur die Idee, den entsprechenden Zusatztarif auf Anwartschaft herunterzufahren hatte ich noch nicht. Klingst nach einer guten Möglichkeit, wenn es dann doch fianziell zu eng wird. Noch hoffe ich aber, dass ich es auch so hinkriege.
Also nochmals vielen Dank für den guten Tipp!