Leistungsausschluss (Sonstige Themen)
Wegen einer kürzlichen Trennung von meinem Mann und den damit verbundenen finanziellen Einbußen hatte ich am 28.09. in einer Kurzschlussreaktion meinen stationären Zusatztarif (Chefarzt und freie Klinikwahl, auch Privatklinik) gekündigt. Diese Kündigung habe ich gleich am folgenden Tag widerrufen. Leider ist mir mitgeteilt worden, dass die Kündigung von mir rein rechtlich nicht widerrufen werden kann. Man würde allerdings meinen Widerruf prüfen, wenn ich einen Leistungsausschluss akzeptiere. Da ich z.Zt. in einer Psychotherapie bin, war damit zu rechnen. Allerdings geht mir die Formulierung des Leistungsausschlusses zu weit: "Ausschluss von sämtlichen seelischen, psychischen und psychosomatischen Erkrankungen gleich welcher Art und Ursache." Ist das rechtmäßig? Schliesslich kann ich irgendwann mal Opfer einer Gewaltat werden und dadurch psychisch behandlungsfähig werden, ohne das das irgendwas mit meiner Vorerkrankung zu tun hat. Und psychosomatische Beschwerden hatte ich noch nie. Leider neigen Ärzte gern dazu nicht definierbare Erkrankungen als psychosomatisch einzustufen. Wenn ich diesen Leistungsausschluss unterschreibe, wäre der dann tatsächlich auch für solche Fälle gültig, obwohl meine Vorerkrankung damit nichts zu tun hätte?