Angestellter und Selbstständiger (Sonstige Themen)
Hallo,
bin Angestellter (Haupttätigkeit) und GKV, zusätzlich habe ich noch einen kleinen Handwerksbetrieb mit 2 Mitarbeiter
(1x Gleitzone, 1x geringfügig).
Wie sieht es in meinem Fall mit der KV aus, muss ich in die PKV?
Hoffe auf baldige Antwort
Re: Angestellter und Selbstständiger
du bist aufgrund der beiden Arbeitnehmer hauptberuflich sellbständig tätig und damit nicht mehr versicherungspflichtig.
Wenn du in den letzten 12 Monaten bei einer Krankenkasse versicgert warst, kannst du dich dort freiwillig krankenversichern. Sprich einfach deine Kasse an!
Gruß GKVler
Re: Angestellter und Selbstständiger
Ich nehme an Du willst wissen, wie man selbst die Zugangswege in die beiden Systeme steuern kann. Setzt Du das Gehalt beider auf bis zu 400€ und hast mehr Einkommen im Angestelltenverhältnis, dann wärst Du, so Dein Gehalt über 400€ und unter 4050€ liegt auch selbst pflichtversichert, da nach Lesart der GKV die Einstufung vorrangig als abhängig Beschäftigter erfolgt.
Aber Achtung, nach dem 55.Geburtstag ist auch dieser Weg versperrt und dann hilft nur noch die kostenlose Familienversicherung als gesonderter Zugangsweg.
Re: Angestellter und Selbstständiger
Hallo Joachim,d. h. beide Angestellten dürfen "nur" bis 400€
verdienen, ansonsten kann ich nicht in der GKV bleiben, es sei denn freiwillig und es könnte ein teurer Spass werden, da noch eine Frau und ein Kind existieren?
Re: Angestellter und Selbstständiger
übrigens vielen Dank für DeinEintrag, GKVler, Hatte es schon befürchtet
Re: Angestellter und Selbstständiger
So ist es, pflichtig heißt bis maximal 300€ im Arbeitnehmeranteil und freiwillig gehts los von um die 300€ bis weit über 600€. Weißt ja, in Deutschland brauch man immer einen Taschenrechner, egal ob nun bei der Arbeit, in der Ehe usw.
Re: Angestellter und Selbstständiger
Ich nehme an Du willst wissen, wie man selbst die Zugangswege in die beiden Systeme steuern kann. Setzt Du das Gehalt beider auf bis zu 400€ und hast mehr Einkommen im Angestelltenverhältnis, dann wärst Du, so Dein Gehalt über 400€ und unter 4050€ liegt auch selbst pflichtversichert, da nach Lesart der GKV die Einstufung vorrangig als abhängig Beschäftigter erfolgt
das ist falsch. Die Gehälter von beiden Angestellten werden zusammengerechnet (ungeachtet dér anderen Faktoren)
Aber Achtung, nach dem 55.Geburtstag ist auch dieser Weg versperrt und dann hilft nur noch die kostenlose Familienversicherung als gesonderter Zugangsweg.
die Familienversicherung kommt hier gar nicht in Frage...und hat auch mit dem Thema gar nix zu tun. Auch die 55-Jahres-Grenze spielt hier keine Rolle, da rallizaunmoor aktuell gesetzlich krankenversichert ist.
Gruß GKVler
Re: Angestellter und Selbstständiger
Hatte es schon befürchtet
wieso? für dich ändert sich nix, außer dass die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit in die Beitragsberechnung mit einbezogen werden.
Tip: ein guter Steuerberater ist Gold wert
Gruß GKVler
Re: Angestellter und Selbstständiger
"wieso? für dich ändert sich nix"
zu meinen Beiträgen käme ja auch noch der Arbeitgeberanteil
aus dem Angestelltenverhältnis dazu
Re: Angestellter und Selbstständiger
nee, du bist in der Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig - bekommst aber von deinem AG den AG-Anteil ausgezahlt.
Die Höhe des Beitrages richtet sich nach deinem gesamten Einkommen. Es ist also nicht so, dass du die Beiträge zur freiwilligen Versicherung + den AG.Anteil zahlen musst.
Gruß GKVler
Re: Angestellter und Selbstständiger
Was passiert, wenn ich alles so weiter laufen lasse?
Re: Angestellter und Selbstständiger
na ja, dann kann es sein, dass du Beiträge nachzahlst (wenn dein gesamtes Einkommen inkl, selbständiger Tätigkeit höher ist als dein Einkommen aus Beschäftigung)
wenn du arbeitslos bist, kann es sein, dass das Arbeitsamt die Leistungen mit dem Verweis auf die hauptberuflich selbständige Tätigkeit ablehnt - dann hast du die ganzen Beiträge umsonst gezahlt (zumindest die, die dann verjährt sind)
die Frage nach der Hauptberuflichkeit stellt sich natürlich auch dem Finanzamt - dort kann ich zu den Konsequenzen aber nichts sagen.
von irgendwelchen Dingen, bei denen dir jemand Absicht und Böswilligkeit unterstellt, will ich hier gar nicht reden.
ganz allgemein hast du, wenn du die Initiative ergreifst, den Vorteil, einiges zum eigenen Vorteil gestalten zu können. (daher auch mein Verweis auf einen guten Steuerberater der dir mit Rat und Tat zur Seite stehen kann).
Wenn es jemandem auffällt, ist diese Möglichkeit zum Großteil vorbei.
wie gesagt: du hast nach meiner Meinung keine größeren Nachteil zu befürchten, wenn du bereits jetzt alle Karten auf den Tisch legst. wenn du willst, besprich dich vorher mit einem Steuerberater, der sich auch mit Sozialversicherungsrecht gut auskennt. Der kann - wenn er deine genaue Situation kennt - bestimmt mehr sagen und dir vielleicht auch verschiedene Möglichkeiten aufzeigen.
Gruß GKVler
Re: Angestellter und Selbstständiger
die Frage nach der Hauptberuflichkeit stellt sich natürlich auch dem Finanzamt
Da ist alles in Butter, bezahle ne Menge viel Steuern.
Werde mich dann mal mit meinem Steuerberater zusammensetzen.
Vielen Dank GKVler