rückwirkende Beitragserhebung nach Auslandsaufenthalt? (Sonstige Themen)

Uschi @, Donnerstag, 03.12.2009, 16:12 (vor 5472 Tagen)

Hallo,
ich war bis Mitte 2008 gesetzlich krankenversichert über die Arge (Hartz IV). Dann hielt ich mich für ca. 1 Jahr zu Besuch bei einer Freundin in den USA auf. Während dieser Zeit war ich nicht krankenversichert.
Nach Rückkehr in meine Wohnung in Hamburg erhielt ich nun die Auskunft, ich müsse alle Beiträge rückwirkend von 2008 bis heute zahlen, um wieder als Mitglied aufgenommen zu werden.
Das ist für einen Hartz IV-Empfänger (Antrag läuft gerade) nicht machbar !
Wie kann ich mich auch ohne diesen Irrsinn wieder krankenversichern?
Vielen Dank für einen Rat im voraus.

Re: rückwirkende Beitragserhebung nach Auslandsaufenthalt?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 03.12.2009, 18:21 (vor 5471 Tagen) @ Uschi

Da Deine letzte Versicherung eine Gesetzliche war, muß diese Dich prinzipiell wieder aufnehmen. Die faktische Abwesenheit mußt Du der Kasse natürlich nachweisen durch Flugscheine, Stempel der Immigration etc. und erst dann können alle Forderungen für den Zeitraum der Nichtversicherung niedergeschlagen werden. Da Dein gewöhnlicher Aufenthalt und Lebensmittelpunkt zeitweilig in Nordamerika und somit außerhalb des Bundesgebietes lag, greift http://www.pkv.de/positionen/gesundheitsreform_neuregelungen_2009/pflicht_zur_versicherung/ nicht. Das hier oft fälschlich zitierte Melderecht bleibt ebenso außer Betracht auch für den Fall, daß Du weiterhin einen Wohnsitz im Bundegebiet vorgehalten hast. Fragen? ePost

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