Umwandlung Anwartschaft (PKV) in Vollversicherung nach Auslandsentsendung (Sonstige Themen)
Hallo,
ich wurde von meinem deutschen Arbeitgeber für 2 Jahre befristet ins Ausland entsandt und habe zuvor bei der PKV (Debeka) eine Anwartschaft bzw. Zusatzversicherung abgeschlossen. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war die Auslandsentsendung noch nicht im Gespräch. Die Anwartschaft sollte dazu dienen, jederzeit in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung wechseln zu können. Für die Zeit der Auslandsentsendung bestand eine vom Unternehmen abgeschlossene weltweit gültige KV beim BDAE. Nach der Rückkehr nach D soll nun eine Versicherung bei der PKV (Debeka) erfolgen. Die PKV möchte nun aber mit folgender Begründung eine volle Gesundheitsprüfung durchführen: Durch den Auslandsaufenthalt und der Versicherung beim nicht anerkannten BDAE (als PKV) entfällt der "Vorteil" der Anwartschaft bzgl. des Wegfalls einer erneuten Gesundheitsprüfung. Man müsse prüfen, ob im Ausland ggf. Krankheiten aufgetreten sind, die es zuvor nicht gab. Kann es wirklich sein, dass auslandsentsandte MA schlechter gestellt werden als in Deutschland versicherte G-Kassen Patienten?