Rentnerehepaar (Sonstige Themen)

Meusel,Manfred @, Montag, 21.12.2009, 11:38 (vor 5451 Tagen)

Können wir mit Kostenerstattungen rechnen,wenn die jetzige Nachweisführung zeigt,daß die Belastungsgrenze(Bruttorenteneinkommen 2009 ist niedriger als nachgewiesene Istkosten für Fahrkosten zu behandelnden Ärztenm,gezahlte Praxisgebühren.Zuzahlungen für Physiotherapeutische Behandlungen, Kranhausaufenthaltskosten)
überschritten wurde.Was müssen wir tun

Re: Rentnerehepaar

Czauderna, Montag, 21.12.2009, 12:56 (vor 5451 Tagen) @ Meusel,Manfred

Hallo,
ja, selbstverständlich können Sie das tun. Fordern Sie von der Kasse einen entsprechenden Antrag ein, füllen diesen aus und reichen Ihre gesammelten Zuszahlungsbelege zusammen mit dem Antrag und den entsprechenden Einkommensnachweisen bei der Kasse ein.
Alles was Sie der Kasse über 2% Ihres Einkommens nachgewiesen haben und was anrechnungsfähig ist, bekommen Sie von der Kasse wieder zurück.
Gruß
Czauderna

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