Rentner im Ausland (Gesetzliche Krankenkassen)
Ich bin als pflichtversicherter Rentner in der GKV und denke daran im Ausland(Tunesien) zu wohnen. Es gibt eine Ausland-KV und man ist dann bei der Versicherung auch für 3 Monate in D versichert.
1. kann ich die GKV u. PV kündigen? Die Rente muss weiterhin auf ein Girokonto in D überwiesen werden
2. muss ich, soll ich unbedingt eine Anwartschaft bei der GKV aufrechterhalten?
3. bei einer Rückkehr nach D, ist dann die Rückkehr in die GKV als pflichtversicherter Rentner jederzeit möglich?
Besten Dank
Re: Rentner im Ausland
Die Anwartschaft für rund 45€ sichert dir jederzeit unproblematisch den sofortigen Zugang zur GKV, was von Interesse sein kann, wenn kurzfristig eine Bandscheiben-OP nicht in Tunis sondern im Taunus erfolgen soll und der ADAC-Flieger das Mittelmeer bereits nordwärts überquert.
Die Anwartschaft selbst ist möglich bei Beibehalt des deutschen Wohnsitzes und gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, aber auch dann, wenn sich beides außerhalb befindet.
http://www.tk-online.de/tk/mit-der-tk-ins-ausland/beruflich-im-ausland/anwartschaft/23494
Die GKV kannst Du kündigen, wenn eben beschriebene zweite Variante eintritt, ist aber nicht empfehlenswert, weil wie eingangs dargestellt, eine Wiederaufnahme (nach SGB V §5 (1) Punkt 13) sehr papierreich, zeitfressend und somit nervig ist.
Der günstigste Auslands-Krankenversicherungsschutz bis zu sechs Jahren kostet mit neunundsechzig Jahren noch 43,40€ und bietet bei jeder Einreise in die Bundesrepublik bis zu drei Monaten Deckung. Das Höchstaufnahmealter ist mit 73 Jahren. Zeitlich unbefristet läufts für 178€ monatlich über den bdae. Die jährliche Deckung für Deutschland beträgt insgesamt drei Monate. Höchstaufnahme bis zum vollendeten 65 Lebensjahr. Fragen? ePost
http://www.dkv.com/downloads/G336-1_AVB.pdf
http://www.bdae.com/de/downloads/EXPAT_RETIRED.pdf