Familienversicherung Stiefkind (Sonstige Themen)

Carmen @, Montag, 28.12.2009, 21:10 (vor 5447 Tagen)

Hallo,
kann mir jemand helfen? Ab 31.12.2009 bekomme ich kein Alg I mehr und Alg II ist abgelehnt worden, Einkommen sie zu hoch. Ich werde ab Januar bei meinem Mann familienversichert, sowie mein Sohn (leibliches Kind von mir und meinem Mann). Meine Tochter aus 1. Ehe kann lt. meiner Krankenkasse nicht in die Familienversicherung, da mein Mann zu wenig verdienen würde und ich muß sie nun freiwillig versichern. Also für Alg II zuviel Geld, aber für die Familienversicherung zu wenig? Kann man das Verstehen? Ich habe mir die Forumbeiträge angesehen und wenn ich das Gehalt meines Mannes plus Unterhalt meiner Tochter, geteilt durch 4 Personen rechne, ist dieser Betrag höher, als der Unterhalt, den meine Tochter bekommt. Also müßte sie doch in die Familienversicherung? Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Wer kann mir sagen, wo ich mich hinwenden kann um die Berechnung zu überprüfen, gibt es eine Anlaufstelle außer meiner Krankenkasse? Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen kann.
Vorerst Danke und liebe Grüße

Re: Familienversicherung Stiefkind

ratte1, Sonntag, 24.01.2010, 22:13 (vor 5420 Tagen) @ Carmen

Hallo,

das Steifkind kann dann familienversichert werden, wenn das Mitglied seinen überwiegenden Unterhalt sicherstellt. Dabei wird das gesamte Familien-Nettoeinkommen durch die Zahl der Familienangehörigen geteilt. Beispiel: Familieneinkommen = Mann 1600, Mutter 0, Kind 0, Stiefkind 400 EURO Unterhalt = insgesamt 2000,- , Unterhaltsbedarf pro Person = 2000 : 4 = 500,- EURO.
Die Hälfte des Unterhaltsbedarfs beträgt somit 250,- EURO. Da das Stiefkind aber bereits 400,- EURO, und damit mehr als die Hälfte des Unterhaltsbedarfs durch den Unterhalt erhällt, zahl das Mitglied hier nicht den überwiegenden Unterhalt.

Das (zugegeben sehr komplizierte) Rundschreiben des Spitzenverbandes der Krankenkasse findest Du hier: http://www.vdek.com/versicherte/familienversicherung/uberw_unterhalt/ueberw_unterhalt_rl_2007.pdf.

Zusatzfrage: Könnte das Kind evt. über seinen leiblichen Vater gesetzlich kraneknversichert werden?

MfG

ratte1

Re: Familienversicherung Stiefkind

Carmen @, Montag, 25.01.2010, 07:15 (vor 5419 Tagen) @ ratte1

Danke für die Info.
Meine Tochter könnte schon über ihren leiblichen Vater versichert werden, aber das kostet mich noch mehr. Er ist privat versichert und würde mir diese Kosten am Unterhalt abziehen. Ich komme erst aus dem Schlamassel raus, wenn ich endlich eine versicherungspflichtige Beschäftigung finde, und das versuche ich jetzt schon mehr als 1 Jahr.
Aber trotzdem danke.

mfg

Carmen

Re: Familienversicherung Stiefkind

Czauderna, Montag, 25.01.2010, 12:03 (vor 5419 Tagen) @ Carmen

Hallo,
ich bin kein Rechtsexperte, aber ist in dem Unterhaltsbeitrag den das Kind von seinem Vater erhält auch eine Krankenversicherung enthalten - ich glaube eher nicht, muesste das nicht neu bewertet werden ??
Gruß
Czauderna

Re: Familienversicherung Stiefkind

Czauderna, Montag, 25.01.2010, 12:47 (vor 5419 Tagen) @ Czauderna

Hallo,
ich habe dazu etwas gefunden :

Ein Kind ist i.d.R. über seine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Nach der Scheidung der Eltern gilt das aber nur, wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Nach Rechtskrsaft des Scheidungsurteil skann das Kind nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung des anderen Elternteils mitversichert sein.

Falls ein Kind nicht über die Mutter oder den Vater mitversichert ist, hat es einen Anspruch gegen den Unterhaltspflichtigen auf Krankenvorsorge. Der Unterhaltspflichtige muss in diesem Fall eine Krankenversicherung für das Kind abschließen und die Beträge hierfür zahlen. Die Krankenversicherungsbeiträge sind nicht in den Beträgen der Düsseldorfer Tabelle enthalten und müssen deshalb zusätzlich zum Tabellenunterhalt gezahlt werden.

Gruß
Czauderna

Re: Familienversicherung Stiefkind

Yvonne @, Freitag, 27.01.2012, 13:15 (vor 4687 Tagen) @ Czauderna

Hallo,
ich habe dazu etwas gefunden :

Ein Kind ist i.d.R. über seine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Nach der Scheidung der Eltern gilt das aber nur, wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Nach Rechtskrsaft des Scheidungsurteil skann das Kind nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung des anderen Elternteils mitversichert sein.

Falls ein Kind nicht über die Mutter oder den Vater mitversichert ist, hat es einen Anspruch gegen den Unterhaltspflichtigen auf Krankenvorsorge. Der Unterhaltspflichtige muss in diesem Fall eine Krankenversicherung für das Kind abschließen und die Beträge hierfür zahlen. Die Krankenversicherungsbeiträge sind nicht in den Beträgen der Düsseldorfer Tabelle enthalten und müssen deshalb zusätzlich zum Tabellenunterhalt gezahlt werden.

Gruß
Czauderna

Hallo, hast Du dafür zufällig eine Quelle? Habe gerade ein ähnliches Problem, meine Kinder waren bislang über meinen Exmann krankenversichert (obwohl oben steht dass das nicht geht???). Der wechselt aber vermutlich im Frühjahr in die Private, und ob eine Familienversicherung über meinen jetzigen Mann möglich ist muss erst geprüft werden. Daher würde mich das interessieren, ob und wie das mit der Versicherungspflicht durch den Unterhaltspflichtigen verhält bzw. durchsetzen lässt. Freue mich über Nachricht, danke! :-)

Re: Familienversicherung Stiefkind

Czauderna, Freitag, 27.01.2012, 18:15 (vor 4687 Tagen) @ Yvonne

Hallo,

hast du gesehen von wann der Beitrag war - Januar 2010 -
da muss ich aber mal sehr tief ins Archiv greifen und gucken, ob ich das noch finde - ich versuch mal im Laufe der nächsten Woche.
Aber ich denke, dass andere "X-perten", da sicher schon früher etwas dazu sagen können.
Gruss
Czauderna

Re: Familienversicherung Stiefkind

x-perte @, Freitag, 27.01.2012, 21:06 (vor 4687 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

den Wink habe ich verstanden. ;-)

Da mir dieser Fall noch nicht begegnet ist (ja sowas kann auch mal passieren), muss ich mich erstmal schlau machen.

Der einfachste Weg erscheint mir erstmal die Prüfung des überwiegenden Unterhalts. Dieser sollte auch das Verhältnis zu deinem Ex-Mann nicht belasten.

Schwierig wird es jedoch, wenn dein Ex-Mann deinen Kindern Unterhalt zahlt. Leben die Kinder bei dir?

Gruß

x-perte

Re: Familienversicherung Stiefkind

x-perte @, Freitag, 27.01.2012, 21:17 (vor 4687 Tagen) @ x-perte

Hallo,

ich nochmal.

Gerade habe ich bemerkt, dass ich dir wohl nicht helfen "darf", den Ex-Mann zu zwingen für die Versicherung deiner Kinder aufzukommen. Wir bewegen uns dann hier eher bei einer Rechtsberatung und die darf ich nicht durchführen. Da sollte ein Anwalt für Familienrecht/Sozialrecht eher der Ansprechpartner sein.

Und daher verweise ich auf meinen vorherigen Post.

Gruß

x-perte

Re: Familienversicherung Stiefkind

x-perte @, Freitag, 27.01.2012, 21:22 (vor 4687 Tagen) @ x-perte

und nochmal ich.

Habe gerade etwas auf scheidung.de gefunden, was dir weiterhelfen "könnte"

"...Falls ein Kind nicht über die Mutter oder den Vater mitversichert ist, hat es einen Anspruch gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil auf Krankenvorsorge. Der unterhaltspflichtige Elternteil muss dann eine Krankenversicherung für das Kind abschließen. Weiterhin muss er die monatlichen Beiträge für die Krankenversicherung bezahlen...."

Hier nochmal alles zum Nachlesen.

Noch Fragen?

Gruß

x-perte

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