Re: Haushaltshilfe für allein lebende (Sonstige Themen)
Hallo,
wie die GKVler richtig bemerkt hat, besteht ein Anspruch auf Haushaltshilfe gegenüber der Krankenkasse wohl nicht.
Auch Leistungen der Pflegeversicherung werden wohl hier nicht gezahlt werden können, da hierfür ein Hilfebedarf von 90 Minuten täglich, davon mindestens 45 Minuten Pflege am Körper, notwendig sein müsste.
Bei entsprechender Bedürftigkeit könnte aber ein Anspruch auf Hilfe im Haushalt oder auch Hilfe zur Pflege gegenüber der Stadt bzw. dem Landkreis gemäß SGB 12 bestehen.
MfG
ratte1
gesamter Thread:
- Haushaltshilfe für allein lebende -
Karl Zerm,
29.12.2009, 11:46
- Re: Haushaltshilfe für allein lebende -
GKVler,
29.12.2009, 12:44
- Re: Haushaltshilfe für allein lebende -
Karl Zerm,
29.12.2009, 14:24
- Re: Haushaltshilfe für allein lebende - Lord, 29.12.2009, 17:02
- Re: Haushaltshilfe für allein lebende - ratte1, 29.12.2009, 18:02
- Re: Haushaltshilfe für allein lebende - Czauderna, 29.12.2009, 19:18
- Re: Haushaltshilfe für allein lebende -
Karl Zerm,
29.12.2009, 14:24
- Re: Haushaltshilfe für allein lebende -
GKVler,
29.12.2009, 12:44