Haushaltshilfe für allein lebende (Sonstige Themen)

Karl Zerm @, Dienstag, 29.12.2009, 11:46 (vor 5443 Tagen)

Ich habe eine 100%tige Schwerbehinderung durch eine
Querschnittslähmung-Syndrom.Ich habe 2-3 Bekannte
die meine Wohnung reinigen,Fenster putzen Betten beziehen
Flur putzen usw. Kleinigkeiten versuche ich selbst zu machen.Die Damen bezahle ich zeitweise monatlich.Ich kann
mir das aber finanziell nicht mehr leisten. Deshalb möchte
ich eine finanzielle Unterstützung von der BKK, was muß
ich machen? Ich bin bei der Daimler-BKK versichert.

Re: Haushaltshilfe für allein lebende

GKVler, Dienstag, 29.12.2009, 12:44 (vor 5443 Tagen) @ Karl Zerm

von der BKK könntest du nur dann finanzielle Hilfe bekommen, wenn due pflegebedürftig bist. Pflegebedürftigkeit erfordert aber mehr, als hilfsbedürftigkeit bei der Haushaltsführung (z. B. Hilfe beim Gehen oder Stehen, Hilfe bei Toilettengängen, Hilfe beim Essen usw.) Ob du die Kriterien erfüllst, kann ich nicht sagen.

Haushaltshilfe als Leistung der Krankenkasse kannst du nicht in Anspruch nehmen. Die gibt es nur, wenn ein Kind im Haushalt ist und die Eltern wg. einer akuten Erkrankung den Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können.

Gruß GKVler

Re: Haushaltshilfe für allein lebende

Karl Zerm @, Dienstag, 29.12.2009, 14:24 (vor 5443 Tagen) @ GKVler

Vielen Dank für deine Antwort auf meine Frage GKVier!
Im meinem Behindertenausweis habe ich die Merkmale
G, aG, H, RF und B für Begleitperson. Ich möchte aber, so weit es geht, selbstständig bleiben. Wenn mir keine finanzielle Hilfe zusteht,dann ist das Gefühl doch richtig,
das man als behinderter Mensch, ein Mensch 2 oder 3.
Klasse ist.
Gruß
Karl Zerm

Re: Haushaltshilfe für allein lebende

Lord, Dienstag, 29.12.2009, 17:02 (vor 5442 Tagen) @ Karl Zerm

Pflegekasse kann prüfen, ob du pflegebedürftig bist. Wenn du pflegebedürftig bist, dann kriegst du auch finanzielle Hilfe von der Pflegekasse.

Re: Haushaltshilfe für allein lebende

ratte1, Dienstag, 29.12.2009, 18:02 (vor 5442 Tagen) @ Karl Zerm

Hallo,

wie die GKVler richtig bemerkt hat, besteht ein Anspruch auf Haushaltshilfe gegenüber der Krankenkasse wohl nicht.

Auch Leistungen der Pflegeversicherung werden wohl hier nicht gezahlt werden können, da hierfür ein Hilfebedarf von 90 Minuten täglich, davon mindestens 45 Minuten Pflege am Körper, notwendig sein müsste.

Bei entsprechender Bedürftigkeit könnte aber ein Anspruch auf Hilfe im Haushalt oder auch Hilfe zur Pflege gegenüber der Stadt bzw. dem Landkreis gemäß SGB 12 bestehen.

MfG

ratte1

Re: Haushaltshilfe für allein lebende

Czauderna, Dienstag, 29.12.2009, 19:18 (vor 5442 Tagen) @ Karl Zerm

Hallo,
leider reichen allein die Angaben im Schwerbehinderten-Ausweis nicht um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten. Du solltest dich wirklich unbedingt mit deiner Krankenkasse (Pflegekasse) in Verbindung setzen um zu klären wie du zu Leistungen der Pflegekasse kommen könntest.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind dann bekommt man auch entsprechend Hilfe und ich denke, so wie geschildert, sind bei dir die Voraussetzungen erfüllt oder liegt dein persönlicher Hilfebedarf tatsächlich nur in der hauswirtschaftlichen Versorgung ??
Gruß
Czauderna

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