250% Beitragserhöhung ? (Sonstige Themen)

Bernd @, Mittwoch, 20.01.2010, 20:49 (vor 5423 Tagen)

Ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern und war zuerst bei der IKK Direkt und jetzt (durch die Fusion) bei der TK freiwillig versichert als nebenberuflich Selbstständiger ( 8 Stunden die Woche). Mein Beitrag belief sich bis vor kurzem auf 136,38 € im Monat. Während 2009 schickte mir die TK Formulare zu, in denen ich u.a. meine Einnahmen auflisten sollte (die seit Jahren gleich sind).Im Dezember 2009 bekam ich plötzlich einen Bescheid, dass ich nicht länger als nebenberuflich Selbstständiger, sonder als hauptberuflich Selbstständiger eingestuft bin und zwar rückwirkend ab 1.Juli 2009, wobei dann sofort knapp 1000 € abgebucht worden. Anstatt 136,38 € zahle ich also 307,13 € monatlich ohne dass sich in meinem Einkommen oder Verhältnissen irgendetwas verändert hätte.Natürlich habe ich Widerspruch eingelegt, aber was ist, wenn der abgelehnt wird ? Wahrscheinlich habe ich irgendetwas falsch verstanden bzw. ausgefüllt, dass die mich um 250% hochstufen. Ich werde das Geld auf jeden Fall von der Bank zurückbuchen lassen, sonst seh ich es eventuell nie wieder. Wie weit kann die Willkür bei den Kassen eigentlich gehen ?

Re: 250% Beitragserhöhung ?

Czauderna, Mittwoch, 20.01.2010, 21:06 (vor 5423 Tagen) @ Bernd

Hallo,
schwierige Sache - denn es ist tatsächlich zu befürchten dass die Kasse recht hat. Wenn du nun statt 136,00 € - das ist der niedrigste Beitrag als sonstiger freiwillig Versicherter, nun 307,00 € zahlen musst, dann ergibt sich aus den Formularen die du der Kasse ausgefüllt hast monatliche Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit hast die für dich von existenzieller Bedeutung sind so dass die Kasse dich als hauptberuflich Selbständigen ansieht und den Beitrag nach der dafür geltenden Mindestbeitragsbemessungrenze von ca. 1890,00 € berechnet.
Deine Bezeichnung "nebenberuflich" kann, so wie du es schilderst nicht zutreffen - neben welchem Beruf bist du denn tätig ?
Kurz, gesagt - ich denke, die Kasse wird im Recht sein - was allerdings ein Unding ist, dass sofort die Rückstandssumme abgebucht wurde - das hätte die Kasse vorher mit Dir verhackstücken müssen.
Gruß
Czauderna

Re: 250% Beitragserhöhung ?

Bernd @, Freitag, 22.01.2010, 22:59 (vor 5421 Tagen) @ Czauderna

Ich habe jahrelang immer dasselbe ausgefüllt und verdient.Erst im Juli 2009 kam wieder eine Bestätigung, dass ich weiterhin als nebenberuflich Selbstständiger eingestuft bin. Es hat sich seitdem nichts verändert und jetzt soll ich plötzlich hauptberuflich sein ?

Re: 250% Beitragserhöhung ?

Czauderna, Samstag, 23.01.2010, 12:00 (vor 5420 Tagen) @ Bernd

Hallo,
theoretisch ist das schon denkbar - aber hier würde ich mal den persönlichen Kontakt mit der Kasse suchen und das abklären.
Auf jeden Fall sofort Widerspruch einlegen und darauf hinweisen, dass der erhöhte Beitrag nur unter Vorbehalt gezahlt wird.
Gruß
Czauderna

Re: 250% Beitragserhöhung ?

Bernd @, Montag, 25.01.2010, 23:43 (vor 5417 Tagen) @ Czauderna

Habe heute das zuviel einbezogene Geld von der Bank zurückbuchen lassen, nachdem ich gehört habe, dass ich sonst das Geld vielleicht nie mehr wieder sehe.

Re: 250% Beitragserhöhung ?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 26.01.2010, 00:08 (vor 5417 Tagen) @ Bernd

Gib aber zwei mit einem meist längerem Atem - die Krankenkasse röchelt ganze vier Jahre ihren geglaubten Geldern hinterher und beim Finanzamt heißts erst nach 10 Jahren kräftig durchatmen. Guten Abend!

Re: 250% Beitragserhöhung ?

Frager, Mittwoch, 20.01.2010, 21:08 (vor 5423 Tagen) @ Bernd

Was ist denn Ihr Hauptberuf und wieviele Stunden pro Woche nimmt dieser in Anspruch? Besteht insoweit keine Versicherungspflicht?

Re: 250% Beitragserhöhung ?

Bernd @, Freitag, 22.01.2010, 22:56 (vor 5421 Tagen) @ Frager

Haupberuflich Haushaltsführung u. Kindererziehung. Ansonsten arbeite ich 8 Stunden die Woche als Nachhilfelehrer.

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