Re: 250% Beitragserhöhung ? (Sonstige Themen)

Czauderna, Mittwoch, 20.01.2010, 21:06 (vor 5422 Tagen) @ Bernd

Hallo,
schwierige Sache - denn es ist tatsächlich zu befürchten dass die Kasse recht hat. Wenn du nun statt 136,00 € - das ist der niedrigste Beitrag als sonstiger freiwillig Versicherter, nun 307,00 € zahlen musst, dann ergibt sich aus den Formularen die du der Kasse ausgefüllt hast monatliche Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit hast die für dich von existenzieller Bedeutung sind so dass die Kasse dich als hauptberuflich Selbständigen ansieht und den Beitrag nach der dafür geltenden Mindestbeitragsbemessungrenze von ca. 1890,00 € berechnet.
Deine Bezeichnung "nebenberuflich" kann, so wie du es schilderst nicht zutreffen - neben welchem Beruf bist du denn tätig ?
Kurz, gesagt - ich denke, die Kasse wird im Recht sein - was allerdings ein Unding ist, dass sofort die Rückstandssumme abgebucht wurde - das hätte die Kasse vorher mit Dir verhackstücken müssen.
Gruß
Czauderna


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