Unterhalt und Krankenversicherung (Sonstige Themen)

Czauderna, Montag, 25.01.2010, 12:48 (vor 5418 Tagen)

das stand allerdings auch noch dabei :
Die Krankenversicherungsbeiträge können allerdings bei der Berrechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens abgezogen werden. Bei der Bemessung des Kindesunterhalts ist also erst die Krankenversicherung für das Kind vom Einkommen abzuziehen, danach ist der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu ermitteln. Auf diese Weise verringert sich in der Regel durch den Vorwegabzug der Krankenversicherungskosten der Kindesunterhalt.

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