Erbe Krankenkassenbeitrag? (Sonstige Themen)
Hallo,
meine Schwiegermutter hat letztes Jahr geerbt (<100000€-Ehemann verstorben), jetzt fordert die ges.KV eine horrende Nachzahlung (>3000€) + dazu einen erhöhten Monatsbeitrag, da sie das Erbe auf das Monatseinkommen aufschlägt. Darf sie das? Dazu kommt, daß sie gerade in Altersteilzeit gegangen ist und dadurch ein geringeres Einkommen hat als vorher. der Krankenkassenbeitrag aber steigt. Ich dachte, nur Zinsen werden (Einkommenssteuererklärung) berücksichtigt?
Re: Erbe Krankenkassenbeitrag?
Hallo,
was ist das für ein Erbe - handelt es sich evtl. um eine Lebensversicherung, die in irgendeiner Form mit dem früeheren Erwerbsleben des VErstoebenen im Zusammenhang stand ?
Gruß
Czauderna
Re: Erbe Krankenkassenbeitrag?
http://www.kostenlose-urteile.de/Gesetzliche-Krankenversicherung-Erbschaft-ist-nicht-beitragspflichtig.news3702.htm
Re: Erbe Krankenkassenbeitrag?
Hallo,
das war damals ein Einzelfallbezogenes Urteil und stammt aus dem Jahre 2007. Es stellt sich die Frage um welches Erbe es geht - handelt es sich um eine Lebensversicherung, die der Verstorbene zum Zwecke der Hinterbliebenenversorgung und unter Bezug auf sein Erwerbsleben abgeschlossen hatte, dann unterliegt es meiner Auffasung nach auch für den Erben grundsätzlich der Beitragspflicht.
Gruß
Czauderna
Re: Erbe Krankenkassenbeitrag?
Hallo,
danke erstmal für die Antworten.
Es handelt sich um eine Kapitallebensversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wie wird denn das Erbe dann auf das Gehalt aufgerechnet?
Gruß
Rene