Das http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__8.html ist Dein theoretisch möglicher Fahrplan mit Befreiung von der Versicherungspflicht und Weiterführung der PKV. Mit kommender Arbeitslosigkeit müßtest Du einen weiteren Befreiungsantrag stellen, denn Dein Versicherungsstatus hat sich geändert. Aber schon nach zwei Monaten würde die GKV erneut rufen und für mindestens drei Jahre wärst Du gebunden, denn eine dritte Befreiung wäre in der beschriebenen Situation einer Neubeschäftigung, selbst mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze nicht möglich. Denk dran, am 31. März läuft die erste Frist aus! Persönlich würde ich für den gesamten Zeitraum in private Zusatztarife umstellen und bei der GKV parallel die Kostenerstattung* wählen, denn über 3 Jahre reine Anwartschaftsbeiträge sind eine ganze Stange Geld nur fürs Aufrechterhalten der Rechte in der PKV. * http://www.tk-online.de/tk/leistungen-a-z/k/kostenerstattung/33720