Re: Frage zum Ruhenlassen der PKV (Sonstige Themen)
aus der ePost: Anwartschaften werden oft beantragt wegen gesetzlicher Pflichtversicherung, während des Bezugs von Arbeitslosengeld, so man sich nicht befreit hat und wären auch möglich bei Freier Heilfürsorge, Wehrpflicht, Zivildienst aber auch einem längeren Haftaufenthalt, da man speziell bei letzterem beihilfeähnliche Leistungen mit Sicherheit erhält.
Eine komplette Beitragsaussetzung wegen finanzieller Engpässe, bis 31.12.2008 problemlos möglich, wird von den Unternehmen wegen der gesetzlichen Pflicht zur Versicherung abgelehnt - falls der Versicherte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im! Bundesgebiet hat. Bis zu drei Jahren ist eine Beitragsfreistellung jedoch weiterhin möglich bei Bezug von Arbeitslosengeld und setzt die Versicherung in einer GKV voraus. Hier beantragt man einfach eine sogenannte Ruhensvereinbarung.
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- Frage zum Ruhenlassen der PKV -
Simone,
17.03.2010, 10:01
- Re: Frage zum Ruhenlassen der PKV -
Joachim Röhl,
17.03.2010, 13:55
- Re: Frage zum Ruhenlassen der PKV -
Simone,
18.03.2010, 09:14
- Re: Frage zum Ruhenlassen der PKV - Joachim Röhl, 18.03.2010, 14:45
- Re: Frage zum Ruhenlassen der PKV -
Simone,
18.03.2010, 09:14
- Re: Frage zum Ruhenlassen der PKV -
Joachim Röhl,
17.03.2010, 13:55