Frage zum Ruhenlassen der PKV (Sonstige Themen)
Hallo,
ich bin seit einigen Jahren selbstständig und leide aktuell einmal unter der schwierigen Konjunktur und den hohen Beiträgen in der PKV.
Ich bin demnächst für 3 Wochen im Ausland.
Kann man auch während dieser kurzen Zeit den Vertrag ruhen lassen ?
Macht das Sinn ?
Hat das Nachteile auf den bestehenden Vertrag ?
Danke für Eure Hilfe.
Re: Frage zum Ruhenlassen der PKV
Anwartschaften wegen Auslandsaufenthalt bieten die meisten Gesellschaften, haben sich aber zum Teil sehr sehr zickig. So wird von manchen gefordert den Wohnsitz abzumelden, da man argumentiert, daß bei Aufrechterhaltung die Versicherungspflicht nicht aufgehoben wird .. andere sehen eine Abmeldung dagegen als Grund die Versicherung komplett aufzuheben, weil der Versicherungsgrund entfallen sei .. ganze wilde Vereine bearbeiten einen Antrag auf Anwartschaft erst ab 90tägiger Abwesenheit usw. ich empfehle vier Wochen vor Abreise mitzuteilen ab wann bis voraussichtlich wielange der Aufenthalt geplant ist. Im Idealfalle wird man ein Formular für die Anwartschaft zugesandt bekommen und zurück senden, später folgt eine schriftliche Bestätigung. Bei Bockbeinigkeit hilft der Hinweis, daß der Wohnsitz Bundesrepublik bestehen bleibt, aber der gewöhnliche Aufenthalt im Land Timbuktu ff. erfolgt.
Unterm Strich zahlst Du meist nur zwischen 4-60% des aktuellen Beitrages plus PVN, darfst die ca. 8€ für eine Auslandsreisekrankenversicherung bis zu 43 Tage oder 24€ monatlich bis zu einem Jahr nicht vergessen. Falls Du die Gesellschaft mitteilen möchtest, können wir Dir eventuell weiter helfen. Fragen? ePost
Re: Frage zum Ruhenlassen der PKV
danke, das hilft sehr.
Simone
Re: Frage zum Ruhenlassen der PKV
aus der ePost: Anwartschaften werden oft beantragt wegen gesetzlicher Pflichtversicherung, während des Bezugs von Arbeitslosengeld, so man sich nicht befreit hat und wären auch möglich bei Freier Heilfürsorge, Wehrpflicht, Zivildienst aber auch einem längeren Haftaufenthalt, da man speziell bei letzterem beihilfeähnliche Leistungen mit Sicherheit erhält.
Eine komplette Beitragsaussetzung wegen finanzieller Engpässe, bis 31.12.2008 problemlos möglich, wird von den Unternehmen wegen der gesetzlichen Pflicht zur Versicherung abgelehnt - falls der Versicherte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im! Bundesgebiet hat. Bis zu drei Jahren ist eine Beitragsfreistellung jedoch weiterhin möglich bei Bezug von Arbeitslosengeld und setzt die Versicherung in einer GKV voraus. Hier beantragt man einfach eine sogenannte Ruhensvereinbarung.