Re: Übergang vom Studium ins Berufsleben (Sonstige Themen)
Hallo,
die Versicherung in der GKV ist nach dem Studium nur unter bestimmten Voraussetzungen (§ 5 und 10 Sozialgesetzbuch V) möglich:
- Bezug von Arbeitslosengeld (nur wenn entsprechende Arbeitslosenversicherungsbeiträge eingezahlt wurden)
- Anspruch auf Familienversicherung über Eltern oder Ehegatten
- eine Beschäftigung als Arbeitnehmer mit Entgelt über 400 EUR monatlich
Wenn keine der Voraussetzungen erfüllt ist, ist eine GKV-Versicherung nicht möglich.
Dann bleibt nur das bisherige PKV-Unternehmen oder Angebote von anderen PKV-Unternehmen einholen (Kündigungsfristen und Wartezeiten beachten!)
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- Übergang vom Studium ins Berufsleben -
Noch-Student,
20.03.2010, 13:25
- Re: Übergang vom Studium ins Berufsleben -
RHW,
21.03.2010, 11:43
- Re: Übergang vom Studium ins Berufsleben -
Noch-Student,
21.03.2010, 17:13
- Re: Übergang vom Studium ins Berufsleben -
RHW,
21.03.2010, 20:50
- Re: Übergang vom Studium ins Berufsleben -
Noch-Student,
23.03.2010, 11:31
- Re: Übergang vom Studium ins Berufsleben - RHW, 27.03.2010, 18:41
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Noch-Student,
23.03.2010, 11:31
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RHW,
21.03.2010, 20:50
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Noch-Student,
21.03.2010, 17:13
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RHW,
21.03.2010, 11:43