Beitragsbemessung - Fahrtkosten (Sonstige Themen)

Markus @, Mittwoch, 24.03.2010, 16:10 (vor 5357 Tagen)

Dürfen die Fahrtkosten (sozialversicherungsfrei) in die Bemessung des KV-Beitrages miteinbezogen werden aufgrund der Def. des Sozialgesetzbuches 5 §240, da sie zur gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des freiwillig Versicherten zählen?

Re: Beitragsbemessung - Fahrtkosten

Lord, Mittwoch, 24.03.2010, 16:25 (vor 5357 Tagen) @ Markus

Was meinen Sie genau?

Re: Beitragsbemessung - Fahrtkosten

Markus @, Mittwoch, 24.03.2010, 22:20 (vor 5357 Tagen) @ Lord

Damit ist gemeint, daß meine Fahrtkosten, welche als sozialversicherungsfrei in meiner Gehaltsrechnung verzeichnet sind, zusammen mit meinem Gesamtbruttogehalt als Berechnungsgrundlage für den Krankenversicherungsbetrag dienen. Als ich gegen diese Art der KV-Beitragsberechnung Widerspruch eingelegt habe, da ich wie schon vorab genannt die Fahrtkosten als sozialversicherungsfrei deklarierte und somit der KV-Beitrag aus dem realem Gesamtbruttoeinkommen berechnet werden müsste, wurde ich von Seiten der KV darauf hingewiesen, daß ich freiwillig versichert sei und somit nach dem Sozialgesetzbuch 5 § 240 die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, also auch die Fahrtkosten miteinbezogen würden. Eine genauere Def. der "gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" habe ich leider nicht gefunden, nur ein Urteil des SG Hannover bzgl. Promotionsstudenten von 2009, in dem das SG die Sachkosten (wie Fahrtkosten) nicht zu der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" gezählt hat. Nun bin ich mir um ein weiteres Vorgehen unsicher zumal ich meiner Meinung nach wohl sachkundige rechtliche Beihilfe benötigen würde, um mein Vorgehen diesbzgl. zu erweitern.

Re: Beitragsbemessung - Fahrtkosten

ratte1, Mittwoch, 24.03.2010, 23:13 (vor 5357 Tagen) @ Markus

Hallo,

leider ist die Steuerfreiheit nicht gleichzusetzen mit einer Sozialversicherungsfreiheit.

M.E. ist es entscheidend, ob die Fahrkosten als Pauschale gezahlt werden oder nur auf Nachweis.

Eine Tabelle der anzurechnen Einkünfte findest Du hier: http://195.243.174.27/pro/servlet/ContentResult?QueryID=QryRangeDetail&queryparam.po_content.ioid=915090

Fahrkosten fallen m.E. unter die Sachbezüge und sind somit anzurechnen.

MfG
ratte1

Re: Beitragsbemessung - Fahrtkosten

Markus @, Donnerstag, 25.03.2010, 07:58 (vor 5357 Tagen) @ ratte1

Hallo,

die (pauschal bemessenen) Fahrtkosten sind in meiner Gehaltsabrechnung als steuer - und sozialversicherungsfrei verzeichnet.
Vielen Dank für das Rundschreiben der Krankenkassenspitzenverbände.

Re: Beitragsbemessung - Fahrtkosten

RHW, Samstag, 27.03.2010, 18:30 (vor 5354 Tagen) @ Markus

Der o.g. Link gilt nur bei der Zuzahlungsbefreiung:
http://195.243.174.27/pro/servlet/ContentResult?QueryID=QryRangeDetail&queryparam.po_content.ioid=915090
Bei der Beitragsberechnung sind folgende Regelungen maßgebend:
§ 3
Beitragspflichtige Einnahmen
(1) Als beitragspflichtige Einnahmen sind das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen,
der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der
Zahlbetrag der Versorgungsbezüge sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die
für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können,
ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung zugrunde zu legen. Einnahmen,
die nicht in Geld bestehen, sind entsprechend den für die Sachbezüge geltenden
Regelungen der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu bewerten. Die
Einnahmen sind nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten abzugrenzen; eine die
beitragspflichtigen Einnahmen mindernde Berücksichtigung von Zwecksetzungen
einzelner Einnahmen findet nicht statt.

Quelle: http://www.gkv-spitzenverband.de/upload/2010-02-07_Einheitliche_Grundsätze__Beitragszahler_12521.pdf

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