Re: Beitragsbemessung - Fahrtkosten (Sonstige Themen)

Markus @, Mittwoch, 24.03.2010, 22:20 (vor 5357 Tagen) @ Lord

Damit ist gemeint, daß meine Fahrtkosten, welche als sozialversicherungsfrei in meiner Gehaltsrechnung verzeichnet sind, zusammen mit meinem Gesamtbruttogehalt als Berechnungsgrundlage für den Krankenversicherungsbetrag dienen. Als ich gegen diese Art der KV-Beitragsberechnung Widerspruch eingelegt habe, da ich wie schon vorab genannt die Fahrtkosten als sozialversicherungsfrei deklarierte und somit der KV-Beitrag aus dem realem Gesamtbruttoeinkommen berechnet werden müsste, wurde ich von Seiten der KV darauf hingewiesen, daß ich freiwillig versichert sei und somit nach dem Sozialgesetzbuch 5 § 240 die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, also auch die Fahrtkosten miteinbezogen würden. Eine genauere Def. der "gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" habe ich leider nicht gefunden, nur ein Urteil des SG Hannover bzgl. Promotionsstudenten von 2009, in dem das SG die Sachkosten (wie Fahrtkosten) nicht zu der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" gezählt hat. Nun bin ich mir um ein weiteres Vorgehen unsicher zumal ich meiner Meinung nach wohl sachkundige rechtliche Beihilfe benötigen würde, um mein Vorgehen diesbzgl. zu erweitern.


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