Re: Krankenversicherung nach Studium (Sonstige Themen)

RHW, Samstag, 27.03.2010, 09:18 (vor 5354 Tagen) @ Postbringer

Hallo,
wenn man die freiwillige Versicherung noch im März beantragt, kann man gleichzeitig zum 31. Mai bei der KK kündigen.
Ich würde mir aber auf jeden Fall Gedanken machen, was nach dem Referendariat ist. Sofort Beamtenstatus? Arbeitslosigkeit für den Zeitraum X? Anspruch auf Familienversicherung (z.B. über Ehegatten)?
Es ist schwierig, diese Fragen für 1-2 Jahre in die Zukunft zu beantworten. Es ist aber teilweise eine böse Überraschung, wenn die PKV nach dem Referendariat (wenn das Einkommen weggefallen ist) auf einen Tarif ohne Beihilfeanspruch umgestellt wird.
Auf der Beitragsseite geht es also um einen Vergleich zwischen einerseits GKV für die Zeit des Referendariats inkl. evtl. Arbeitslosigkeit und andererseits der PKV mit Beihilfe während des Refrendariats inkl. der PKV ohne Beihilfe während einer evtl. Arbeitslosigkeit.


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