Familienversicherung Zeitpunkt Kündigung (Sonstige Themen)
katrin, Samstag, 27.03.2010, 10:17 (vor 5358 Tagen)
Hallo,
ich hoffe, dass uns jemand helfen kann. Aufgrund des Steuerbescheides meines Mannes von 2008 kündigt uns die Familienversicherung zum 31.03.2010. Dies ist soweit wohl auch in Ordnung, da sein Einkommen knapp über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Nun fordert die Krankenkasse den Steuerbescheid von 2007 an, um die Zeiten ab Dezember 2008 = Zeitpunkt der Eheschließung prüfen zu können. Dieses Einkommen wurde doch vor unserer Eheschließung erzielt, auch der Steuerbescheid datiert vor unserer Eheschließung. Das geht doch dann die Krankenkasse nichts an, oder bin ich da auf dem Holzweg? Hilfe!!!
Re: Familienversicherung Zeitpunkt Kündigung
Czauderna, Samstag, 27.03.2010, 11:12 (vor 5358 Tagen) @ katrin
Hallo,
sehe ich auch so - die Kasse kann nun nicht kommen und eine Prüfung anhand voin Daten vornehmen die sie nichts angehen weil damals noch keine Ehe bestand, ausserdem hatte sie dies auch bei Beginn der Familienversicherung bereits geprüft sonst wäre diese nicht zustande gekommen.
Gruß
Czauderna
Re: Familienversicherung Zeitpunkt Kündigung
katrin, Samstag, 27.03.2010, 22:06 (vor 5357 Tagen) @ Czauderna
Hallo,
tja leider droht die Krankenkasse mit rückwirkender Kündigung, wenn wir den Bescheid 2007, der ja vor Eheschließung datiert ist, nicht einsenden.
Das läuft wohl auf einen kostspieligen Rechtstreit hinaus. Ich bekomme die Krise. Werde mich jetzt erstmal weigern und auf eine Kündigung mit Einspruch reagieren. Die Welt ist gemein. Eine rückwirkende freiwillige Versicherung meiner Kinder bedeutet wohl unseren Ruin.
Danke für die Antwort. Ob ein Richter wohl meine Rechtsauffassung teilen würde? Billiger wäre wohl ein Vergleich.
Re: Familienversicherung Zeitpunkt Kündigung
general1983, Montag, 29.03.2010, 09:02 (vor 5356 Tagen) @ katrin
Hallo Katrin,
gehe ich Recht in der Annahme, dass Dein Mann privat versichert ist? Dann geht es wohl bei der Prüfung des Familienhilfeanspruches um die Mitversicherung der Kinder bei dir als gesetzlich versicherte Ehefrau.
Zum Zeitpunkt der Eheschliessung war von der Kasse zu prüfen, ob die Mitversicherung der Kinder bei Dir weiter möglich ist. Heranzuziehen ist da der letzte vorliegende ESTB Deines Mannes. Nach Vorlage des Bescheides ist die Einkommensart zu prüfen (Beamter/Selbständiger/JAE-Übergrenzer). Sollte die Mitversicherung anhand Eurer Angaben ohne Nachweis erfolgt sein, dann wird die Kassejetzt wohl nachschauen wollen, ob die Einkünfte mit der Unterschrift auf dem Familienfragebogen wahrheitsgemäß angegeben wurden.
Re: Familienversicherung Zeitpunkt Kündigung
katrin, Montag, 29.03.2010, 12:27 (vor 5356 Tagen) @ general1983
Hallo,
ja mein Mann ist privat krankenversichert.
Wenn der letzte vorliegende ESTB heranzuziehen ist, gilt das dann auch für Steuerbescheide, die vor Eheschließung ergangen sind? Wir sind der Auffassung, dass der ESTB, der vor Eheschließung datiert, weder mich noch die GKV etwas angeht. Auch die Krankenkasse hat dies so erst akzeptiert und hat auf den Bescheid für 2008 gewartet, dem Jahr der Eheschließung.
Gibt es eigentlich irgendwelche Freibeträge, die wir vom Gesamtbetrag der Einkünfte zur Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze abziehen dürfen?
Vielen Dank für eure Hilfsbereitschaft. Ich bin wirklich verzweifelt.
Katrin
Re: Familienversicherung Zeitpunkt Kündigung
general1983, Montag, 29.03.2010, 14:52 (vor 5356 Tagen) @ katrin
Hallo Katrin,
der letzte ESTB, auch wenn er vor der Eheschliessung erging, ist zur Beurteilung heranzuziehen. Sollte die Einkünfte über der Grenze liegen, hat die Kasse zwei Möglichkeiten:
entweder sie lässt die Familienversicherung unter Vorbehalt zu bis zur Vorlage des nächsten ESTB. Sollte der wieder über
der Grenze liegen, wird die Familienversicherung rückwirkend beendet und die Kinder müssen für den zurückliegenden Zeitraum freiwillig versichert werden,
oder sie lehnt die Familienversicherung ab bis zur Vorlage des nächsten ESTB. Sollten die Einkünfte wider Erwarten unter der Grenze liegen, wird die Familienversicherung rückwirkend durchgeführt....und den z.B. freiwillig versicherten Kindern die Beiträge zurückgezahlt.
Sollte der Krankenkasse bei der Beurteilung zum Zeitpunkt der Eheschliessung ein Fehler unterlaufen sein, was meiner Erfahrung nach in den letzten Jahren mit Einführung der Vorgaben aus dem Risikostrukturausgleich desöfteren passiert ist, müssen Sie das beweisen.
Re: Familienversicherung Zeitpunkt Kündigung
GKVler, Dienstag, 30.03.2010, 22:46 (vor 5354 Tagen) @ general1983
Sollte der Krankenkasse bei der Beurteilung zum Zeitpunkt der Eheschliessung ein Fehler unterlaufen sein, was meiner Erfahrung nach in den letzten Jahren mit Einführung der Vorgaben aus dem Risikostrukturausgleich desöfteren passiert ist, müssen Sie das beweisen.
wieso das? wenn auf dem Fragebogen zur Familienversicherung die Angaben gemacht worden sind, die Krankenkasse mit den Angaben zufrieden war und entschieden hat, dass die Voraussetzungen für die Familienversicherung vorliegen, wird es für die Kasse sehr schwer, diese Entscheidung rückwirkend aufzuheben.
die Entscheidung der Kasse entspricht nämlich einem "Verwaltungsakt", da er mit Vorteilen verbunden ist, ist es ein "begünstigender Verwaltungsakt". Und den für die Vergangenheit aufzuheben, ist nicht eben einfach. Möglich wäre es z. B., wenn auf dem Fragebogen wissentlich falsche Angaben gemacht wurden oder wichtige Angaben absichtlich weggelassen wurden.
Anders ist es natürlich, wenn die Familienversicheurng unter dem Vorbehalt der Einkommensprüfung durchgeführt wurde.
Gruß GKVler
Re: Familienversicherung Zeitpunkt Kündigung
general1983, Mittwoch, 31.03.2010, 07:48 (vor 5354 Tagen) @ GKVler
Das mit den Angaben auf dem Fragebogen ist genau der Punkt! Wortwörtlich steht da nämlich:
"Ich bestätige die Richtigkeit der Angaben. Über Änderungen werde ich Sie umgehend informieren. Das gilt insbesondere, wenn sich das Einkommen meiner o.a. Angehörigen verändert....""
In der Praxis verfahren die KK bei der Prüfuung recht unterschiedlich, jedoch kommt diese für den Versicherten unangenehme Situation häufiger vor. Ein Sachbearbeiter, der seinen Laden im Griff hat, könnte diese Spezialfälle sicherlich etwas "kundenorientierter" abhandeln. Dies soll in diesem Fall aber keine Unterstellung sein, sondern nur eine Feststellung, da es der Versicherten eh nicht weiterhilft.