Ist Beitrittserklärung widerrufbar? (Gesetzliche Krankenkassen)

Tobias, Mittwoch, 28.11.2007, 17:38 (vor 6211 Tagen)

Hallo zusammen,

meine Frau war bisher als Studentin über mich bei der KKH familienversichert. Da sie das Studium abgebrochen hat, hat sie sich vor kurzem arbeitslos gemeldet.

Etwas unüberlegt haben wir im Arbeitslosengeldantrag die KKH als "bisherige Kasse" angeben. Leider war uns nicht bewusst, daß sie durch die Arbeitslosmeldung nun selbst direkt bei der KKH versichert ist und nun der 18monatigen Bindungsfrist unterliegt.

Da meine Frau ab Januar wieder eine Anschlußbeschäftigung in Aussicht hat, wäre sie gerne in eine günstigere Kasse gewechselt.

Nun ja, meine Frage wäre nun, ob es bei Krankenkassen ein Widerrufsrecht der Beitrittserklärung gibt?
Die meisten Verträge im Alltag können ja innerhalb einer gewissen Frist widerrufen werden, bei den großen Krankenkassen konnte ich jedoch keine Widerrufsbelehrung oder Ähnliches in den Anträgen finden.

Mich wundert das insgesamt ein wenig, daß nur durch die Angabe der "bisherigen Versicherung" eine eigenständige Beitrittserklärung bewirkt wird. Ich hätte eher damit gerechnet, daß die KKH uns daraufhin nochmal ein Beitrittsformular zusendet. Wird aber wohl seine Richtigkeit haben.

Viele Dank für Info jeder Art
Gruß
Tobias

Re: Ist Beitrittserklärung widerrufbar?

Janni, Mittwoch, 28.11.2007, 19:46 (vor 6210 Tagen) @ Tobias

Die KKH muss eigentlich eine Beitrittserklärung von deiner Frau anfordern! Der Beitritt ist innerhalb bestimmter Fristen widerrufbar. Am besten mal bei der KKH nachfragen. Die Widerrufsfrist wird meines Wissens nach unterschiedlich gehandhabt. Zumal ja auch keine Beitrittserklärung unterschrieben wurde.

Re: Ist Beitrittserklärung widerrufbar?

Torsten, Mittwoch, 28.11.2007, 20:55 (vor 6210 Tagen) @ Janni

Das ist so leider nicht ganz richtig. Das Arbeitsamt muss bei der KKH anmelden, wenn Ihr nicht innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt der Versicherungspflicht eine Mitgliedsbescheinigung vorgelegt wird. Ist dies nicht der Fall kann die KKH die Mitgliedschaft kraft Gesetzes herstellen.

In diesem Fall wurde das Wahlrecht nicht wirksam ausgeübt und somit hat die Agentur für Arbeit die Anmeldung zur letzten und somit zuständigen Kasse vorgenommen.

Im Übrigen gibt es da keine Widerrufsfrist. Innerhalb der 14 Tage nach Eintritt der Versicherungspflicht kann ich mein Wahlrecht ausüben.Danach ist Schicht im Schacht.

Re: Ist Beitrittserklärung widerrufbar?

Tobias, Mittwoch, 28.11.2007, 21:03 (vor 6210 Tagen) @ Torsten

Vielen Dank für die Antworten.
Jetzt ist das Kind halt in den Brunnen gefallen :-)
Na ja, die KKH liegt ja beitragsmäßig wenigstens noch im Mittelfeld.

Re: Ist Beitrittserklärung widerrufbar?

Jon Dohnson, Mittwoch, 28.11.2007, 21:45 (vor 6210 Tagen) @ Tobias

Mach Dir deswegen mal keinen Kopp.

Ich denke nächstes Jahr werden sehr viele Kassen mit den Beiträgen hochgehen müssen - und dann greift das Sonderkündigungsrecht und der Wechsel zu einem "Discounter" wird greifbar.

Es will wohl nur so keiner richtig den Anfang machen (gelle Elgin ?) - aber wenn das mal ins Rollen kommt, ist es wie bei den Benzinpreisen...

Einer legt vor - und ratzifatzi legt der Rest nach.

Re: Ist Beitrittserklärung widerrufbar?

Matze, Donnerstag, 29.11.2007, 09:01 (vor 6210 Tagen) @ Jon Dohnson

@ Jon Dohnson:

Hmmm, auch das wird dem Fragesteller eher wenig nützen - denn gerade die KKH hat erst kürzlich was von stabilen Beitragssätzen auch 2008 gesprochen.

Überhaupt sieht es im Lager der großen Ersatzkassen sowie im AOK-Lager eher so aus, dass nicht oder kaum mit Erhöhungen gerechnet wird. Dann schon eher bei einzelnen IKKn und zahlreichen BKKn.

Re: Ist Beitrittserklärung widerrufbar?

reformstau, Freitag, 30.11.2007, 07:23 (vor 6209 Tagen) @ Matze

Im Prinzip muss Du es aber nur bis Ende 08 mit unterschiedlichen Beiträgen aushalten. Wenn die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden, gibt es ab 01.01.09 einen Einheitsbeitragssatz. D. h. Billigkassen werden teurer und die teuren Kassen billiger, weil es ja ein Durchschnittsbeitrag wird. Und ob dann ehemalige Billigkassen mit Beitragsrückerstattung um sich werfen werden, ist dann auch noch längst nicht klar. Das wird u. a. vom morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich abhängen - solange sich hier die Wirkungen nicht abschätzen lassen, wird da auch nicht viel passieren.

Also am besten ganz locker bleiben...

Re: Ist Beitrittserklärung widerrufbar?

Michael, Sonntag, 02.12.2007, 10:55 (vor 6207 Tagen) @ reformstau

Naja, viele teure Kassen erzählen ihren Kunden den Quatsch vom Einheitsbeitragssatz ab 2009. Wenn man allerdings bedenkt, dass Kassen -die mal wieder mit ihrem Budget nicht hinkommen- den BS um 1 % erhöhen können und andere Kassen mit unter eine Beitragserstattung an den Kunden vornehmen müssen, haben wir die finanzielle Kluft für den Kunden doch im gleichen Maße wie zuvor.
Also Achtung liebe Kunden. Der sogenannte "einheitliche Beitragssatz" wird zur Zeit gerne von teuren Kassen als Argument bei der MItgliederhaltearbeit verkauft.

Re: Ist Beitrittserklärung widerrufbar?

Torsten, Sonntag, 02.12.2007, 13:26 (vor 6207 Tagen) @ Michael

Der einheitliche Beitragssatz ist im Moment das einzige was feststeht, Alles andere, ob Beitragserstattungen oder Zusatzprämiei st zum jetzigen Zeitpunkt Spekulation, da vom noch festzulegenden Einheitsbeitrag, Ausgaben- und Mitgliederentwicklung der einzelnen Kassen abhängig. Fakt ist: Ab 01.01.2009 sollen alle einen einheitlichen Beitrag zahlen,

Re: Ist Beitrittserklärung widerrufbar?

Michael, Sonntag, 02.12.2007, 22:56 (vor 6206 Tagen) @ Torsten

wohl kaum. Was machen dann die Kassen zum 1.1.2009, die bei Weitem noch nicht Schuldenfrei sind? z. B. vier AOKn, die jetzt schon kurz vor der Insolvenz stehen und nicht durch ihre Schwestern aufgefangen werden. Wieso ist die Zusatzprämie Spekulation?

Re: Ist Beitrittserklärung widerrufbar?

Torsten, Montag, 03.12.2007, 07:51 (vor 6206 Tagen) @ Michael

Sie wird sicherlich bei einigen Kassen kommen. Welche Kassen sie in welcher Höhe erheben müssen ist Spekulation.

Re: Ist Beitrittserklärung widerrufbar?

Finanzmann, Montag, 03.12.2007, 08:24 (vor 6206 Tagen) @ Michael

Zum 01.01.09 werden die Kassen definitiv schuldenfrei sein, denn wenn nicht, müssen die übrigen Kassen der gleichen Kassenart die Schulden kraft Gesetzes übernehmen. Im übrigen handelt es sich gar nicht um echte "Schulden" d. h. Kredite. Sondern um Verbindlichkeiten, welche an einem Stichtag nicht bis den dahin vorhandenen Mitteln gedeckt sind.
Im laufenden Geschäft wenden diese Verbindlichkeiten mit den nächsten Einnahmen bezahlt. Nur weil vom Gesetzgeber eine Stichtagsregelung gefordert ist, kommt es rechnerisch zu diesen Schulden.

Und so lange die Ausgestaltung des neuen RSA nicht feststeht, kann keine Kasse vorhersagen, wie sie mit ihren Geldern auskommt. Deswegen kann man sicher sein, dass es zum 01.01.09 für längere Zeit einen einheitlichen Beitragssatz gibt - mit der Folge, dass teure Kassen billiger und billige Kassen teurer werden. Erst nach Monaten werden die Karten unter Berücksichtigung des RSA neu gemischt...

Re: Ist Beitrittserklärung widerrufbar?

Michael, Montag, 03.12.2007, 15:45 (vor 6206 Tagen) @ Finanzmann

Wenn man den Berichten des DfG Glauben schenken darf werden nicht alle Kassen definitiv zum 01.01.2009 "schuldenfrei" sein. Bei 4 AOKn soll es hierzu eine Fristverlängerung von mehreren Jahren geben. Und das alles ohne Zusatzbeitrag? Naja, wir werden sehen.....

Re: Ist Beitrittserklärung widerrufbar?

Finanzmann, Dienstag, 04.12.2007, 08:06 (vor 6205 Tagen) @ Michael

Wenn ich eines weiß, ist es das, das man den Berichten des DfG nicht immer Glauben schenken darf. Aber wir werden sehen.

Eine Fristverlängerung würde jedenfalls gegen geltendes Gesetz verstossen. Und warum sollte sich die Regierung auch darauf einlassen, wenn doch die übrigen Kassen der gleichen Kassenart für die "Schulden" haften müssten?

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