Ist Beitrittserklärung widerrufbar? (Gesetzliche Krankenkassen)

Tobias, Mittwoch, 28.11.2007, 17:38 (vor 6211 Tagen)

Hallo zusammen,

meine Frau war bisher als Studentin über mich bei der KKH familienversichert. Da sie das Studium abgebrochen hat, hat sie sich vor kurzem arbeitslos gemeldet.

Etwas unüberlegt haben wir im Arbeitslosengeldantrag die KKH als "bisherige Kasse" angeben. Leider war uns nicht bewusst, daß sie durch die Arbeitslosmeldung nun selbst direkt bei der KKH versichert ist und nun der 18monatigen Bindungsfrist unterliegt.

Da meine Frau ab Januar wieder eine Anschlußbeschäftigung in Aussicht hat, wäre sie gerne in eine günstigere Kasse gewechselt.

Nun ja, meine Frage wäre nun, ob es bei Krankenkassen ein Widerrufsrecht der Beitrittserklärung gibt?
Die meisten Verträge im Alltag können ja innerhalb einer gewissen Frist widerrufen werden, bei den großen Krankenkassen konnte ich jedoch keine Widerrufsbelehrung oder Ähnliches in den Anträgen finden.

Mich wundert das insgesamt ein wenig, daß nur durch die Angabe der "bisherigen Versicherung" eine eigenständige Beitrittserklärung bewirkt wird. Ich hätte eher damit gerechnet, daß die KKH uns daraufhin nochmal ein Beitrittsformular zusendet. Wird aber wohl seine Richtigkeit haben.

Viele Dank für Info jeder Art
Gruß
Tobias


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