Zusatzbeitrag bei Anwartschaftsversicherung? (Sonstige Themen)
Frage: können Krankenkassen bei Anwartschaftsversicherung wegen Auslandsaufenthaltes die Zahlung von Zusatzbeiträge verlangen? Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage wird die Höhe des Beitrages bemessen?
Re: Zusatzbeitrag bei Anwartschaftsversicherung?
Die Höhe des geforderten Anwartschaftsbeitrages während eines Auslandsaufenthaltes können die Versicherer gemäß den hauseigenen Tarif- und Versicherungsbedingungen prozentual oder als Fixbeitrag festlegen. Am preiswertesten ist die central mit nur 4% für eine Anwartschaft ohne Alterungsrückstellungsbildung, der Branchenschnitt liegt bei 20% des Tarifbeitrages und Versicherer wie die axa machen Höhen bis zu 60% davon abhängig, wielange der Kunde bereits vordem versichert war. Unsere Debekaianer werden gleich einwerfen, daß man sogar einen Tarif führt, der in der Anwartschaft nur 1€ kostet, nur wer will den schon. Fragen? ePost
Re: Zusatzbeitrag bei Anwartschaftsversicherung?
Hallo Brigitte,
Versicherte, die sich beruflich oder privat für länger als 3 Monate im Ausland aufhalten, zahlen zZt. einen pauschalen Beitrag von ca. 43€ im Monat.. Dieser beinhaltet keinen Anspruch auf Leistungen und gilt nur für das aussereuropäische Ausland, sprich für Staaten, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat.
Die gesetzliche Grundlage ist das SGB V und wie bei jedem Versicherten, der Beiträge entrichtet, ist auch hier gegebenenfalls ein Zusatzbeitrag zu entrichten.
Re: Zusatzbeitrag bei Anwartschaftsversicherung?
Hallo,
könnte es sein, dass es um Zusatzbeiträge in der gesetzlichen KV geht?
Dann gilt § 242 SGB V s. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__242.html.
Da es keine Ausnahmebestimmung gibt, müssen auch Versicherte, die freiwillige Beiträge wegen Auslandsaufenthaltes in nur geringer Höhe zahlen, die Zusatzbeiträge zahlen.
mfg
ratte1
Re: Zusatzbeitrag bei Anwartschaftsversicherung?
Danke ratte1, im Mischforum 5 wäre auch die gesetzliche Anwartschaft möglich; funktionierende Verweise auf den kompletten 16er bei http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__16.html bzw. Punkt 4a bei http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html
Die Einzelbeiträge finden sich aufgeschlüsselt lediglich bei der http://www.tk-online.de/tk/mit-der-tk-ins-ausland/beruflich-im-ausland/anwartschaft/23494 und offensichtlich wird bei den großen Versorgerkassen weder publiziert noch darauf hingewiesen, daß auch eine Anwartschaft nur in der Pflegeversicherung für maximal 5,62€ monatlich möglich ist!
Re: Zusatzbeitrag bei Anwartschaftsversicherung?
Hallo Allerseits,
danke für die Infos. Leider kann ich nach wie vor nicht nachvollziehen, wie sich die pauschale Erhebung von € 8,00 mit der vom Gesetzgeber vorgesehenen Beschränkung auf 1 v.H. der beitragpflichtigen Einahmen des Mitglieds (§ 242 Abs 1 Satz 2) bzw. der Beitrags-bemessung für freiwillige Mitglieder , die sich im Ausland aufhalten (§ 240 Abs 4a), vereinbaren läßt. Die Beantwortung dieses Wider-spruches dürfte m.E. auch für alle Versicherungsnehmer, die über ein montal. Einkommen von weniger als € 800 verfügen, von Interesse sein. Vielleicht kann jemand mit konkreten Infos aufwarten? MfG B.R.
Re: Zusatzbeitrag bei Anwartschaftsversicherung?
Hallo ratte,
die Aussage, dass es keine Ausnahmebestimmungen gibt, ist wohl nicht ganz korrekt. Mir liegt nämlich das Formschreiben einer gesetzlichen Krankenkasse vor, in welcher u.a. Bezieher von Krankengeld, Elterngeld, Übergangsgeld etc. aufgelistet werden. Wo steht denn geschreiben, dass es keine Ausnahmebestimmung gibt?
mfG
BR
Re: Zusatzbeitrag bei Anwartschaftsversicherung?
Nun ganz einfach Brigitte
Einfach mal einen Satz tiefer lesen (§242 (1) S. 3 SGB V.
"Abweichend von Satz 2 erhebt die Krankenkasse den Zusatzbeitrag ohne Prüfung der Höhe der Einnahmen des Mitglieds, wenn der monatliche Zusatzbeitrag den Betrag von 8 Euro nicht übersteigt."
Re: Zusatzbeitrag bei Anwartschaftsversicherung?
Hallo BR,
zur Erinnerung:Ihre Frage war: können Krankenkassen bei Anwartschaftsversicherung wegen Auslandsaufenthaltes die Zahlung von Zusatzbeiträge verlangen? Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage wird die Höhe des Beitrages bemessen?
Darauf habe ich geantwortet, dass es hier keine Ausnahmeregelung gibt; natürlich auf Ihre Frage bezogen und nicht für völlig andere, hier gar nicht relevante Sachverhalte.
Was also war an meiner Antwort auf Ihre Frage nicht korrekt?
ratte1
Re: Zusatzbeitrag bei Anwartschaftsversicherung?
Lieber Gast,
so ganz einfach sehe ich die Sache nicht.
Der genannte Satz ist so geschickt formuliert, dass er eine ganze Reihe von Auslegungen zuläßt. Außerdem kann ich nicht nachvollziehen, wie die Möglichkeit der Erhebung eines Zusatzbeitrag "ohne Prüfung der Höhe der Einnahmen" als Möglichkeit zur Erhebung eines "einkommensunabhängigen" Zusatzbeitrages ausgelegt werden kann?
MfG BR