KV-Beitrag ohne Einkünfte (Sonstige Themen)

Gabi @, Montag, 26.04.2010, 10:32 (vor 5324 Tagen)

Hallo!
Mein Sohn, seit Aug. 09 ist er 23 Jahre alt, ist hatte 2006 eine Ausbildung zum Dachdecker begonnen, welche er jedoch 2008 wegen eines Anfallsleidens aufgebenn mußte. Er war dann noch einige Zeit krank und hat nicht sofort eine Ausbildungsstelle gefunden. Nun fielen seit Aug. 09 Krankenkassenbeiträge an, die er jedoch - weil er ja keine Arbeit hat und zu dem Zeitpunkt auch keine Schulausbildung beginnen konnte - nicht bezahlen konnte. Im Feb. 10 hat er einen Platz in einer Tagesschule bekommen und ist nun wieder bei mir familienversichert. Ich selbst, seit 37 Jahren berufstätig, bin leider auch seit 2008 arbeitsunfähig erkrankt und werde im Juni vorzeitig in die Altersteilzeit gehen. Mir war es, weil ich noch 3 weitere Kinder im Haushalt habe, die noch Schüler sind, mein Mann ist Frührentner, auch nicht möglich, die anfallenden KV Beiträge für meinen Sohn zu zahlen. Er wußte das und hat mir eingehende Mahnungen nicht gezeigt. Nun kommt eine Vollstreckungsankündigung über 600 Euro. Da mein Sohn nur kurz gearbeitet hatte, hat er keinen Anspruch auf Arbeitslosenngeld, Harz IV kann er nicht beantragen, das hätte ich wohl machen müssen, was ich aber nicht wußte. Wer übernimmt in einem solchen Fall nun diese 600 Euro? Muss ich als Mutter auch noch diese Kosten übernehmen obwohl ich für die Mahngebühren u.ä. nicht verantwortlich bin und es auch eigentlich überhaupt nicht leisen kann? Zahlt evtl. das Sozialamt?
Für eine Info wäre ich sehr dankbar.


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