Was kostet meinen Mann die GKV für mich (Sonstige Themen)

Gabrielle Tunaca @, Montag, 10.05.2010, 23:19 (vor 5310 Tagen)

Hallo,

folgende Situation:
- Bin bis Ende Mai 2010 arbeitlos gemeldet und bei der AOK versichert
- Lebe seit über einem Jahr mit meinem Freund zusammen und wir werden am 21.5.2010 heiraten
- Habe eine 2 jährige Tochter. Mein Mann ist aber nicht der Kindsvater
- Mein zukünftiger Ehemann verdient 6000 brutto und ist privatversichert

Ab 1.6. brauche ich also eine (neue) Versicherung, aber welche?

- Soll er mich privat mitversichern? Basistarif. Was kostet das? Sein Arbeitgeber bezahlt doch dann die Hälfte bzw. ab gehört, dass die max Euro 270 für uns beide bezahlen. Das Kind soll in diesem Zusammenhang vom Kindsvater privat versichert werden.

- Soll er mich gesetzlich versichern? Weiterhin bei der AOK Ulm? Was würde ihn das circa kosten. Die AOK will die Berechnung erst starten, wenn die Heiratsurkunde vorliegt.
Ist das Kind dann zwangsweise auch gesetzlich versichert? Oder kann es trotzdem privatversichert werden? Sprich, kann ich die Kosten für meinen Mann etwas reduzieren, wenn das Kind von der gesetzlichen sozusagen ausgeschlossen wird, und vom Kindsvater privat versichert wird? Geht das überhaupt. Gibt es da einen Unterschied bei den Kosten?
- Wenn das Kind mit 3 Jahren in den Kindergarten möchte ich unmittelbar arbeiten gehen. Welchen Betrag im Monat muss ich mindest verdienen, damit ich wieder über einen Arbeitgeber gesetzlich versichert bin? Reicht ein 400 Euro Job? Wo liegt die Grenze?

Danke für Ihre tatkräftige Unterstützung.

Gruß, Gabrielle

Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 11.05.2010, 06:14 (vor 5309 Tagen) @ Gabrielle Tunaca

a) Liebe schlägt Vernunft: bei sofortige Ehelichung würde in der GKV ein Beitrag für Dich inkl. Tochter von bis zu 300€ ausgelöst werden.

b) Vernunft schlägt Liebe: den beruflichen Weg zügig beginnen, als Mindestgrenze reichen 400,01€ aus um dann lediglich 127€ komplette Sozialabgaben für Dich und Tochter zu zahlen. Sie würde ab Deiner späteren Ehelichung für zusätzliche 138€ in der GKV verbleiben können oder in der PKV des Vaters mit eigenem Beitrag versichert sein. Welche ist das?

c) Liebe mit Vernunft: Dein Mann versichert Euch beide in der PKV, was ohne den möglichen Arbeitgeberzuschuss bei central ab 230€ kosten würde, huk 269€ oder der dkv 284€. Dann ab Deinem Berufsstart würde die Tochter allein ohne den möglichen Arbeitgeberzuschuss 65€ bis 73€ kosten und Du zahlst gleich Weg b) ab 127€ in der Gesetzlichen. Wählst dann selbst unterschiedlichste private Zusatztarife, um nicht im "Leistungsregen" der Kasse zu stehen.

d) Vernunft und Liebe abwesend sind beim Basistarif für rund 570€ plus Pflegeversicherung für Dich zusätzlich 275€ der Tochter, denn diesen Holzweg müsstet Ihr nur gehen, falls sich kein Zugang zur GKV finden lassen würde, was aber nach Ratsuche in diesem Forum höchst selten geschieht. Fragen? ePost

Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich

Gabrielle Tunaca @, Dienstag, 11.05.2010, 19:17 (vor 5309 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Joachim,

vielen Dank für Deine nett verpackte Antwort. Ich hab noch folgende Fragen

zu a) Kann ich mich auch alleine GKV versichern (Kosten?)? Und die Tochter über den Kindsvater PKV lassen? Sozusagen zum Wohle des Kindes und zum Wohle des Geldbeutels meines zukünftigen Mannes?

zu b) Die PKV ist noch unklar, da wir beide derzeit in der GKV (AOK) versichert sind. Bin derzeit arbeitslos gemeldet (bis Ende Mai)

zu c) Warum soll er uns beide versichern? Mein zukünftiger Mann ist nicht der Vater! Was kostet die PKV inkl. Pflege für mich alleine. Bin 33 Jahre alt.
PKV z,B, central klingt nicht schlecht. Sein Arbeitgeber müßte die Hälfte übernehmen? Teuer wird es sicherlich dann wenn ich nicht arbeiten gehen. So über die Jahre gesehen? Was wäre in einem Scheidungsfall? Wenn ich PKV versichert wäre, müßte ich dann den vollen Betrag zahlen oder er? Oder würde ich automatisch wieder in die GKV fallen?

zu d) Kommt natürlich nicht in Frage. Aber warum kostet die PKV bei diesem Beispiel so viel, schlisslich hast Du bei c) eine andere Rechnung aufgemacht...


Danke für Deine Tips!

Gruß, Gabrielle

Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich

Arno Nyhm, Dienstag, 11.05.2010, 19:24 (vor 5309 Tagen) @ Joachim Röhl

Die Auskunft von hr. Röhl ist leider z.T. falsch

b) Vernunft schlägt Liebe: den beruflichen Weg zügig beginnen, als Mindestgrenze reichen 400,01€ aus um dann lediglich 127€ komplette Sozialabgaben für Dich und Tochter zu zahlen. Sie würde ab Deiner späteren Ehelichung für zusätzliche 138€ in der GKV verbleiben können oder in der PKV des Vaters mit eigenem Beitrag versichert sein.

Richtig ist: solltest du in welcher Art auch immer in der GKV versichert sein, ist auch dein Kind kostenlos mitversichert egal ob du deinen Lebensgefährten heiratest oder nicht!

-> bei Auskünften der Kollegen der PKV zur GKV sollte man immer vorsichtig sein und sich direkt von der GKV beraten lassen

PS: Und zu Vernunft ... Liebe etc. haben halt die Menschen unterschiedliche Auffassungen

... zum Glück!

Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 12.05.2010, 14:05 (vor 5308 Tagen) @ Arno Nyhm

@Arno, sie schrieb doch, daß der künftige Ehemann privatversichert und nicht leiblicher Vater ihrer Tochter ist. Insofern sollten doch die Punkte (3) und (4) vom http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html greifen, aber vielleicht kucken sich Czauderna oder unsere GKVlerin die Fallsituation b bitte mal an.


@Gabrielle, zu a) ja und im Gegenzug kann man einem umgänglichen Kindsvater mit der Höhe der Unterhaltszahlung eventuell entgegenkommen ..

zu b) dann beginnst Du wenn möglich Dein Beschäftigungsverhältnis eben zum 1. Juni und falls Du es pfiffig & kreativ löst willst und den vollen ALG-Anspruch noch nicht ausgereizt hast, wären eine Einstellungsförderung von der Agentur für Arbeit oder auch die Förderung einer Selbständigkeit* möglich

zu c) viele gutsituierte Privatversicherte machen es so, um möglichen Streitpunkten mit dem Expartner auch bei der Krankenversicherung aus dem Weg zu gehen .. central mit Zuzahlung würde nur Dich brutto 175€ kosten. Falls! ein Arbeitgeberzuschuss aufgrund des noch vorhandenen Freibetrages in der PKV Deines Mannes fließt, dann netto 87€ monatlich als Hausfrau. Und bei einem möglichen Beschäftigungsbeginn vor dem fünfundfünfzigsten Geburtstag wärst Du wie bei b beschrieben auch wieder gesetzlich versichert. Heißt im Umkehrschluß: wenn Scheidung, dann bitte bis zum Jahr 2032, weil Du später und selbst mit einem pflichtigen Arbeitsverhältnis die PKV allein bezahlen müßtest .. nun werden hoffentlich nicht gleich wieder einige schlafende Hunde geweckt.

d) trifft nur zu, falls schwere gesundheitliche Risiken oder mangelnde finanzielle Bonität oder ein fremdländischer Pass als Ablehnungrund für einen preiswerten Normaltarif in der PKV greifen und per ungeliebtem Basistarif die "Pflicht zur Versicherung" dennoch erfüllt werden muß. Fragen? ePost

* http://www.gruendungszuschuss.de/gruendungsfoerderung/gruendungszuschuss/hoehe-und-dauer.html

Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich

Arno Nyhm, Mittwoch, 12.05.2010, 19:57 (vor 5308 Tagen) @ Joachim Röhl

@ J.R. ;-)

dann erklär uns mal was sich unter B nach der Ehelichung ändert und warum?

.... ich meinte kostenlose Familienversicherung weiter möglich und Beitrag aus Beschäftigung bei 401 EUR bleibt weiter bei 127 EUR

Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich

Czauderna, Mittwoch, 12.05.2010, 21:40 (vor 5308 Tagen) @ Arno Nyhm

Hallo,
momentan ist sie zusammen mit ihrem Kind bei der GKV versichert.
Sie schreibt dass sie arbeitslos gemeldet ist - was heisst das für die momentane Versicherung ?
Ist sie freiwillig versichert oder ALG-Bezieherin pflichtversichert ?
A) Sie ist ist freiwillig versichert - dann verändert sich ab dem Tag der Eheschliessung ihr freiwilliger Beitrag nach oben weil nun 50% des Ehegatteneinkommens zu den 50% ihres eigenen Einkommens hinzugerechnet werden. Ihr Kind ist weiterhin bei ihr mitversichert.
B) Sie ist ALG-1 Bezieherin - dann ändert sich auch bei einer Eheschliessung nix an der bisherigen Versicherung.
C) ALG-2 scheidet wohl eher aus.
D) Nimmt Sie, egal ob verheiratet oder nicht, einen Job über 400,00 € auf dann ist sie deshalb pflichtversichert - siehe A.
Gruß
Czauderna

Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich

Gabrielle Tunaca @, Mittwoch, 12.05.2010, 22:41 (vor 5308 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna,

vielen Dank für Deine Informationen.

Ich bin ALG-1 Bezieherin bis Ende diesen Monats. Bei einem Bruttolohn von € 6000 Euro meines zukünftigen Mannes, mit welchem Betrag müßten wir bei der GKV rechnen? So circa? Wird hierbei eigentlich das Steuerbrutto herangezogen? Da er einen Firmenwagen hat und das Steuerbrutto bei € 6500 liegt.

Vielen Dank für Deine Antwort.

Gruß,
Gabi

Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich

Czauderna, Mittwoch, 12.05.2010, 23:17 (vor 5308 Tagen) @ Gabrielle Tunaca

Hallo,
hier erstmal die Regelung dazu:

(4) Bei Mitgliedern, deren Ehegatte oder Lebenspartner nach dem LPartG nicht
einer Krankenkasse (§ 4 Abs. 2 SGB V) angehört, setzen sich die beitragspflichtigen
Einnahmen aus den eigenen Einnahmen und den Einnahmen des Ehegatten
oder Lebenspartners zusammen. Von den Einnahmen des Ehegatten oder
Lebenspartners ist für jedes gemeinsame unterhaltsberechtigte Kind, für das
eine Familienversicherung nur wegen der Regelung des § 10 Abs. 3 SGB V nicht
besteht, ein Betrag in Höhe von einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße
nach § 18 Abs. 1 SGB IV abzusetzen. Für die Beitragsbemessung werden nacheinander
die eigenen Einnahmen des Mitglieds und die Einnahmen des Ehegatten
oder Lebenspartners bis zur Hälfte der sich aus der nach Satz 1 und 2 ergebenden
Summe der Einnahmen, höchstens bis zu einem Betrag in Höhe der halben
Beitragsbemessungsgrenze, berücksichtigt.

Du siehst, in deinem Falle ist diese Frage unerheblich, denn du wirst nach 1875,00 € (halbe Beitragsbemessungsgrenze) Beiträge zahlen müssen, auch wenn ein Freibetrag für dein Kind berücksichtigt werden kann. Da kommen ca. 310,00 € auf Euch zu.
Gruss
Czauderna

Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich

RHW, Donnerstag, 13.05.2010, 09:10 (vor 5307 Tagen) @ Czauderna

Hallo,
wenn ich die Diskussion richtig verfolgt habe, sind noch folgende Fragen offen:

Sein Arbeitgeber müßte die Hälfte übernehmen? Teuer wird es sicherlich dann wenn ich nicht arbeiten gehen. So über die Jahre gesehen? Was wäre in einem Scheidungsfall? Wenn ich PKV versichert wäre, müßte ich dann den vollen Betrag zahlen oder er? Oder würde ich automatisch wieder in die GKV fallen?

1) Der Arbeitgeberzuschuss für PKV-Arbeitnehmer beträgt 50% des PKV-Beitrages, aber nicht mehr als der Zuschuss für GKV-Arbeitnehmer (2010: maximal 262,50 Euro).
Der PKV- oder GKV-Beiträge für Angehörige, die sonst in der GKV kostenlos versichert wären (z.B. Ehegatte ohne AG und ohne Einkommen) werden bei der Berechnung des Zuschusses miteinbezogen.
Quelle: Absatz 2: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__257.html
2) Wenn man keine Beschäftigung über 400 Euro hat und kein Alg bezieht, kann das über die Jahre teuer werden!
3) Im Scheidungsfall sind bei einer PKV von jeder Person die jeweils eigenen Beiträge in voller Höhe zu zahlen (unabhängig, ob Unterhalt tatsächlich gezahlt wird oder nicht). Eine Rückkehr in die GKV ist allein aufgrund einer Scheidung nicht möglich. Wenn man unter 55 Jahre alt ist, kann man in die GKV zurück, wenn man eine Arbeitnehmertätigkeit über 400 Euro aufnimmt oder Arbeitslosengeld I (nicht Alg II!!!) bezieht. Wenn dieser Zeitraum über 12 Monate beträgt, kann man auch danach in der GKV bleiben (sonst Rückkehr in die PKV).
Absatz 1 Nr. 1: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__9.html
Absatz 5a + 9: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html
Wenn man in der GKV bleibt, sind ab dem Getrenntleben die Einnahmen des Ehegatten für die Beitragsberechnung ohne Bedeutung (es zählen dann nur die tatsächlichen Unterhaltszahlungen und eigene Einnahmen).
3) jetziges Kind/Stiefkind:
Das Stiefkind kann in der GKV kostenlos über den Stiefvater versichert werden, wenn dieser das Kind überwiegend unterhält. Für die Berechnung werden die Nettoeeinnahmen von Stiefvater, Mutter und Stiefkind (z.B. Unterhaltszahlungen vom leiblichen Vater) berücksichtigt.
Absatz 4: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html
4) evtl. geplante/mögliche gemeinsame Kinder
Die kostenlose Familienversicherung in der GKV wäre ausgeschlossen, wenn der Vater in der PKV wäre.
Absatz 3: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html
Auch die Beitragshöhe in der Elternzeit kann zwischen den verschiedenen PKV-GKV-Konstellationen deutlich voneinander abweichen.
5) PKV/GKV:
Die Entscheidung GKV oder PKV sollte man sich sehr genau überlegen.
Punkte, die wichtig sein können:
Einnahmen im Alter, Einnahmen bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente, Kuren, Hilfsmittel, Möglichkeit zum Wechsel in eine andere Versicherung, Dauer Schule/Studium von Kindern .......
Links, die vielleicht interessant sein können:
aus Oktober 2009:
http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privaten_aid_52165.html
Stand Februar 2010 (es sind viele Punkte angesprochen, die einem GKV-PKV-Vergleich wichtig sein können.
http://www.bundderversicherten.de/app/download/BdV_PKV-Broschuere.pdf

Sinnvoll ist auf jeden Fall ein persönliches Gespräch mit einem gut informierten GKV-Mitarbeiter (eigene oder andere Krankenkasse) und einem gut informierten PKV-Mitarbeiter (oder Versicherungsmakler).
Beratungen gibt es auch bei der Verbraucherzentrale.
Viel Glück bei der richtigen Entscheidung und einen sonnigen Hochzeitstag!
Gruß
RHW


Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 13.05.2010, 11:25 (vor 5307 Tagen) @ RHW

Ich möchte an dieser Stelle einmal ausdrücklich die Arbeit von RHW wertschätzen. Fachlich fundiert und vor allem durch Quellenangaben eindeutig untermauert bleiben kaum Zweifel offen, es sei denn die alte Frage GKV oder PKV oder noch besser Kasse mit privatem Zusatz wird wieder einmal hochgekocht. Zu beschriebenem Punkt 3) weil künftiger Ehemann privatversichert und nicht der leibliche Vater ist, wird die Antwort an Arno unter Verweis auf SGB V §10 doch sicher greifen. Wo ist denn unsere GKVlerin?

Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich

Czauderna, Donnerstag, 13.05.2010, 12:14 (vor 5307 Tagen) @ Joachim Röhl

@Röhl - ja, da kann ich nur zustimmen, ein Fachmann vor dem Herrn . einwandfrei, sachlich fundierte Beiträge.
Nur eine kleine Anmerkung - bitte nicht als Kritik verstehen, nur so als Gedanke.
Ist es nicht oft so, dass wir "Profis" einen Hang zum Perfektionismus haben ?
Wir zitieren Gesetze in voller Länge, verweisen auf Runschreiben, Urteile und Kommentare und beleuchten die hier gestellten Fragen von allen Seiten.
Überfordert das nicht den "Laien" manchesmal.
Er muss doch das Gelesene auch entsprechend einordnen und beurteilen können.
Ich habe oft das Gefühl dass wir hier so argumentieren damit wir auch die anderen "Experten" so überzeugen und somit eine weitere Meldung für überflüssig erachten.
Nocheinmal - keine Kritik, wenn schon dann Selbstkritik, nur so ein Gedanke.
Gruss
Czauderna

Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 13.05.2010, 12:34 (vor 5307 Tagen) @ Czauderna

Erklärt man volksnah und verständlich kommt Kollege Oberwichtig mit erhobenem Zeigefinger und verweist auf Sondertatbestände, Halbwisssen, falsch!!! blablabla. Kommt dagegen zuviel und sozialversicherungsrechtlich eineindeutig wendet sich manch neugieriger Leser ab. Bleibt ein spannender Spagat, aber manchmal teilen wir uns ja auch unsere Rollen und das finde ich am angenehmsten und auch die ePost bestätigt dies. Wobei beim Lesen in den vergangenen Jahren festgestellt werden muß, daß Ton und Auseinandersetzung um Sachverhalte fairer war und leider manche Stammschreiber nicht mehr unter uns weilt.

Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich

RHW, Donnerstag, 13.05.2010, 14:20 (vor 5307 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Herr Röhl, hallo Herr Czauderna,
ich fühle mich geehrt: vielen Dank für die Blumen (und das am Vatertag)!!!
Die Anmerkung zu der "Überfrachtung" ist durchaus berechtigt. Mein Blickwinkel ist, dass man mit den Links auch fundierte und rechtlich aktuelle Argumente bei Widersprüchen und Meinungsdiskussionen hier im Forum und im privaten Umfeld hat.
Aber ich befürchte auch, dass ich manche Fragesteller überfordert habe.
Danke für die konstruktive Kritik!
Vielleicht ist es technisch möglich, direkt bei der Fragestellung eine Abfrage "mit der Bitte um eine kurze Antwort" oder "ausführliche, begründete Antwort erwünscht" einzubauen?
Gruß
RHW

Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich

Czauderna, Donnerstag, 13.05.2010, 15:49 (vor 5307 Tagen) @ RHW

Hallo,
super Idee - hoffentlich wird sie vom Forumsbetreiber auch gehört.
Gruss
Czauderna

Re: Abfrage bei Fragestellung

Redaktion krankenkassentarife.de ⌂ @, Braunschweig, Donnerstag, 13.05.2010, 20:01 (vor 5307 Tagen) @ RHW

Guten Tag,

Vielleicht ist es technisch möglich, direkt bei der Fragestellung eine Abfrage "mit der Bitte um eine kurze Antwort" oder "ausführliche, begründete Antwort erwünscht" einzubauen?.

Da fühlen wir uns mal angesprochen. Ein Schalter ist technisch gesehen eigentlich kein Problem, allerdings werden die Meinungen wohl weit auseinander gehen darüber, was eine ausführliche Antwort ist und was nicht.
Wir finden, dass es in der Hand des fachlich fundierten Antworteten bleiben sollte, wie umfassend eine Antwort auf die gestellte Frage sein muss. Und wenn der Fragesteller eine knappe Antwort wünscht, kann er das ja auch im Text schreiben.

BTW: Wir installieren gerade eine neue Forumssoftware mit vielen neuen Features, unter anderem mit einer Anmeldemöglichkeit, verbesserten Suchfunktionen, RSS-Feeds, einer zeitgemäßeren Benutzeroberfläche und vielen weiteren Features. Wir rechnen mit der Freigabe Ende nächste Woche, bis dahin werden wir auch die über 20.000 Beiträge aus dem "alten" Forum übernommen haben. Lassen Sie sich überraschen.

Schöne Grüße,
Die Redaktion

Re: Abfrage bei Fragestellung

RHW, Freitag, 14.05.2010, 18:54 (vor 5306 Tagen) @ Redaktion krankenkassentarife.de

Hallo Redaktion,
vielen Dank für die superschnelle Reaktion!!!
Vielleicht könnte man den "Schalter" einfach mal testen?
In anderen Foren habe ich so etwas noch nicht gesehen, aber das spricht ja nicht dagegen.
Wenn Fragende "Kurzantwort" oder "ausführliche Antwort" ankreuzen, würde das dem Antwortenden einen Tipp zum Umfang der erwarteten Antwort geben. Selbstverständlich wird es dann immer noch unterschiedliche Ansichten geben, was welche Antwortform ist (bei Fragenden und Antwortenden). Ich glaube, dass so eine Ergänzung die Zufriedenheit der Fragenden mit den Antworten erhöhen würde.
Ich fände es einen Versuch wert!
Gruß
RHW
PS: Ich bin gespannt auf die Änderungen!!!!

Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich

Arno Nyhm, Freitag, 14.05.2010, 18:39 (vor 5306 Tagen) @ Joachim Röhl

@Röhl ... du schreibst dass sie bei Aufnahme eines Jobs ab 400,01 EUR 127 EUR KV-beiträge zahlen muss (genaus das stimmt) und dann schreibst du weiter, Sie (die Tochter) würde ab Deiner späteren Ehelichung für zusätzliche 138€ in der GKV verbleiben können ...) und das stimmt eben nicht, da Sie nicht das leibliche Kind des neuen Ehegatten ist, kann die Tochter weiterhin KOSTENLOS familienversichert über die Mutti bleiben.

.............ich hoffe du hast es jetzt verstanden, dass deine Aussage unter B eben in dieser Hinsicht falsch ist

.....zieh den Kopf ein ... viel Blei in deiner Ecke unterwegs

Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 14.05.2010, 19:35 (vor 5306 Tagen) @ Arno Nyhm

Falsch, denn http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html und hier die Punkte (3) und (4) greifen mit dem sogenannten "Stiefkinderpassus". Die werden nämlich gleich leiblichen Kindern betrachtet, wenn sie vom Stiefvater überwiegend unterhalten werden. Blei ist hier nicht, aber in Deutschland gibts wie man hört kaum noch Gold und der Euro soll gewaltig plumpsen? Stimmt das oder ist die Griechenlandkrise nur eine Medienente und Angelas Merkelland bleibt unberührt? Nun Arno ..

Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich

RHW, Freitag, 14.05.2010, 20:07 (vor 5306 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,

die PKV-Ausschlussklausel greift nicht bei Stiefkindern von PKV-Versicherten , weil im Absatz 3 auch die Voraussetzung "mit dem Kind verwandt" genannt ist. Der Stiefvater ist nicht mit dem Kind verwandt (sondern verschwägert). Die Unterschiede sind im BGB beschrieben.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html

Im Absatz 4 ist nur beschrieben, dass Stiefkinder unter bestimmten Voraussetzungen familienversichert werden können. Eine Gleichstellung mit leiblichen Kindern gibt es im SGB V nicht.
Gruß
RHW

Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich

Arno Nyhm, Freitag, 14.05.2010, 20:22 (vor 5306 Tagen) @ RHW

@RHW

DANKE ... !

Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 15.05.2010, 04:36 (vor 5305 Tagen) @ RHW

Das ist doch unstrittig (3) "Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist .." aber mit der Aussage unter (4) "Als Kinder im Sinne der Absätze 1 bis 3 gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält" kann die Kasse doch erst nach Trauung prüfen, ob nun Ziehvater oder Leiblicher den Löwenanteil der Unterhaltssicherung trägt und sich im Falle des Geehelichten die Familienversicherung bei der Mutter möglicherweise in Luft auflöst? Bin also weiter gespannt was Gabriella berichten wird oder wer mich noch kurzfristig gegenteilig überzeugen kann ..

Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich

Arno Nyhm, Samstag, 15.05.2010, 10:01 (vor 5305 Tagen) @ Joachim Röhl

@röhl ...............kopfschüttel

das was unter (B) steht, bezieht sich nur darauf, dass auch der Stiefvater/Großvater diese Stiefkinder/Enkelkinder bei sich in der GKV kostenlos familienversichern kann, wenn Sie überwiegend unterhält. Da steht nämlich auch "Als Kinder im Sinne ....die das Mitglied überwiegend unterhält"

... und das Mitglied ist die Person, die in der GKV versichert ist und über die das Kind familienversichert werden soll.

Schau dir einfach mal die Prüfbögen der Kassen an, da steht "Sind sie verheiratet?" bei ja geht es weiter "ist der Ehegatte mit dem kind verwandt?" kommt hier ein NEIN als Antwort sind zum Ehemann/Stiefvater des Kindes keine weiteren Angaben notwendig

.... Mensch Joachim, wenn Du das bisher immer so deinen PKV-Interessenten erzählt hast, dann hast du diese echt verdammt falsch beraten und dich schadenersatzpflichtig gemacht, in unserm Fall läge der jährliche Schaden bei bis zu 1600 EUR.

DESHALB GILT IMMER WIEDER ... lassen Sie sich zu GKV-Fragen nicht vom PKV-(Provisions)-Verkäufer beraten

.

Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 15.05.2010, 11:29 (vor 5305 Tagen) @ Arno Nyhm

Arno, ich sitze doch nicht als Sofa in der Mitgliederabteilung einer GKV und hab drüber zu entscheiden. Sei nicht sauer, aber überzeugen konntest Du mich nicht, deshalb warte mal bis unsere GKVlerin kommt oder Czauderna sich nochmal meldet, ist nämlich eher ihr Gebiet.

Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich

GKVler, Samstag, 15.05.2010, 18:27 (vor 5305 Tagen) @ Joachim Röhl

also, ist im Prinzip ganz einfach

geregelt ist die Familienversicherung hier:

§ 10 SGB V
Abs. 1 Satz 1: "Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern [...]"
Abs. 3: "Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist [...]"

http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html

Wer als "Kind" gilt, ist in den §§ 1591 BGB geregelt, die Krankenkassen lassen sich in Zweifelsfällen die Geburtsurkunden und verlassen sich auf deren Angaben.

Wer als "verwandt" gilt, ist in § 1589 BGB geregelt: "Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwand".

für diesen Fall hier bedeutet das, dass eine Familienversicherung grundsätzlich möglich ist, da es sich ja um ein leibliches Kind der Mutter handelt und die Mutter will ja selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden

der Ausschlusstatbestand des Absatz 3 greift hier nicht, da der Stiefvater mit dem Kind ja nicht verwandt wird.

==> Familienversicherung der Kinder der Frau sind auch nach einer Heirat möglich, wenn die Frau nicht den Kindsvater heiratet.

Der Absatz 4 SGB V ("Als Kinder im Sinne der Absätze 1 bis 3 gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält, sowie Pflegekinder (§ 56 Abs. 2 Nr. 2 des Ersten Buches). Kinder, die mit dem Ziel der Annahme als Kind in die Obhut des Annehmenden aufgenommen sind und für die die zur Annahme erforderliche Einwilligung der Eltern erteilt ist, gelten als Kinder des Annehmenden und nicht mehr als Kinder der leiblichen Eltern. Stiefkinder im Sinne des Satzes 1 sind auch die Kinder des Lebenspartners eines Mitglieds") hat mit diesem Sachverhalt nichts zu tun.

zur Haftung bei Falschberatung (von privaten Versicherungs-vermittlern) passt mal wieder § 280 BGB: Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__280.html

Gruß GKVler

Re: Was kostet meinen Mann die GKV f�r mich

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 15.05.2010, 20:03 (vor 5305 Tagen) @ GKVler

Danke Dir und neben dem nun klaren Sachverhalt wissen wir jetzt auch, daß all die Fachberater der Krankenkassen, beteiligte Rechtsanwälte und Sachverständige bzw. Richter an der Sozialgerichten in Zukunft sicher nicht arbeitslos werden.

Re: Was kostet meinen Mann die GKV f�r mich

Arno Nyhm, Sonntag, 16.05.2010, 10:20 (vor 5304 Tagen) @ Joachim Röhl

Also war deine Auffassung faslch?! Kannst es ruhig schreiben auch wenn du es mir nicht geglaubt hast und meine Kompetenz anzweifelst!

Naja ich muss hir nicht mit Links zu SGB V-§§ glänzen wie du, doch ich kenne sie und die dazugehörigen RdSchr sehr gut und weiß wenigstens auch was sie bedeuten.

Doch meine Ego ist halt nicht so ausgeprägt wie bei Hr. Joachim Röhl Graf von Roit

guckst d hier hanz unten

http://www.nataliasversicherung.de/index.html

und wer auch gern ein "Graf von Roit" sein möchte, investiet hier 199 EUR und kann sich dann auch z.B.Graf von Roit nennen und im Htel als der Herr Graf einchecken

http://cgi.ebay.de/Schloss-Anteil-Adelstitel-Altes-Schloss-Gereuth-/330364161194

Erkärung dazu auch unter

http://www.vonroit.de/html/rechtswesen.html

.... wer es braucht ........... ;-))))))))


Re: Was kostet meinen Mann die GKV f�r mich

Gast, Montag, 17.05.2010, 17:44 (vor 5303 Tagen) @ Arno Nyhm

......... .-))))

ist doch schön wenn der Adel sich herablässt und uns Pöbel hilft bei der Wahl der KV !

Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 15.05.2010, 11:30 (vor 5305 Tagen) @ Arno Nyhm

Arno, ich sitze doch nicht als Sofa in der Mitgliederabteilung einer GKV und hab drüber zu entscheiden. Sei nicht sauer, aber überzeugen konntest Du mich nicht, deshalb warte mal bis unsere GKVlerin kommt oder Czauderna sich nochmal meldet, ist nämlich eher ihr Gebiet. Zufrieden?

Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich

ratte1, Samstag, 15.05.2010, 12:17 (vor 5305 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,

ich glaube die Krux an der Frage ist, dass hier der Begriff der Verwandtschaft nicht sauber ausgelegt wurde.

Ein Stiefkind ist nicht Verwandter, sondern kann nur verschwägert sein (Verwandter des Ehegatten).http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1589.html

Damit entfällt natürlich auch ein etwaiger Ausschluss der Familienversicherung.

Es ist definitiv so, dass das Einkommen des privaten Stiefelternteils keinen Einfluss auf die kostenlose Familienversicherung hat.

Der Familienversicherungsanspruch bleibt daher auch nach Eheschließung bestehen.

MfG

ratte1

D

Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich

Arno Nyhm, Freitag, 14.05.2010, 20:18 (vor 5306 Tagen) @ Joachim Röhl

NEIN, da irrst du gewaltig!

Der "Stiefvaterpassus" spielt hier keine Rolle, dies ist nur dann relevant, wenn das Kind beim Stiefvater familienversichert werden soll!

Ich habe hier noch nicht feststellen können ob es noch Gold gibt oder nicht ... mein Bäcker hat jedenfalls noch genug Brötchen und die kosten noch so viel wie vor paar Wochen ........!

Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich

Gabrielle Tunaca @, Sonntag, 23.05.2010, 14:46 (vor 5297 Tagen) @ Arno Nyhm

Erstmal vielen Dank an alle, die sich so intensiv an der Diskussion beteiligt haben. Eure Beiträge sind wertvoll und man merkt als Laie, wie eine kleine Frage, sich doch auch in einem Expertenforum weiterentwickeln kann.
Nachdem wir nunmehr seit 21.Mai offiziell verheiratet sind, haben wir folgende Aktivitäten in Bezug auf die Krankenversicherung gestartet:

1. alle relevanten/geforderten Dokumente an die AOK zur Bestimmung meines Beitrags gegeben. Sollte im Laufe dieser Woche eintreffen. Ich hoffe, wenn wir uns für die GKV entscheiden sollten, dass der leibliche PKV Versicherte Vater, sich an den Kosten mit einem Anteil X Euro beteiligen wird, da er das Kind ja offentsichtlich sonst PKV versichern müßte (zumindest wenn ich in die PKV gehe)

2. Unseren Versicherungsmakler beauftragt, eine geeignete PKV zu finden (Basistarif). Die Central wurde bereits als eine der günstigsten Versicherungen von Joachim Röhl genannt, wobei die Beträge sich in Deinen Beiträgen zwischen 230, 175 und 87 Euro gestaltet haben. So ganz schlau bin ich daraus nicht geworden. Bin gespannt, was der Versicherungsmakler anbietet. Ggfl. sollte ich die Central bei Dir abschlie0en ;-)

Gruß,
Gabrielle

Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 23.05.2010, 17:44 (vor 5297 Tagen) @ Gabrielle Tunaca
bearbeitet von admin, Dienstag, 25.05.2010, 14:22

Herzlichen Glückwunsch und auch viel Erfolg bei den Verhandlungen mit dem Vater. 230€ wäre bei central* der Bruttobeitrag für Dich und Tochter mit einer jährlichen Selbstbeteiligung von 750€. Für Dich anteilig 175€ und 55€ für die Tochter. Ein eventuell möglicher Arbeitgeberzuschuss, der die Summen im Idealfalle halbieren kann, ist hier noch nicht eingerechnet, wurde nur bei genannten 87€ für Dich kurz erwähnt. Fragen? ePost

* http://www.central-maklernet.de/online/portal/cenmakler/content/147530/145622

Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich

Gabrielle Tunaca @, Freitag, 18.06.2010, 10:48 (vor 5271 Tagen) @ Joachim Röhl

So war es dann auch. AOK über 304 Euro. Central 175 €, also klarer Fall. Gruß Gabi

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