Re: Wechsel während der Elternzeit (Sonstige Themen)
Hallo,
ein Beitritt in die GKV ist praktisch nur möglich, wenn eine Beschäftigung über 400 Euro ausgeübt wird.
Andere (m.E. exotischere) Möglichkeiten sind in § 5, §9 und § 10 Sozialgesetzbuch genannt.
Beim Eintritt in die Bundeswehr
mussten[/u] wir uns bei einer Privatenkrankenkasse eine Anwartschaft zulegen.
Wenn vor der Bundeswehr eine gesetzliche Krankenversicherung bestand, gab es zu Beginn der Bundeswehrzeit eine Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Eine erneute Wahlmöglichkeit nach Ende der Bundeswehr sieht der Gesetzgeber nicht vor (Ausnahme/n: siehe oben).
Gruß
RHW
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- Wechsel während der Elternzeit -
Mathilda,
18.05.2010, 19:59
- Re: Wechsel während der Elternzeit - RHW, 18.05.2010, 21:08