Re: aok <=> securvita ??? (Gesetzliche Krankenkassen)

Elgin Fischbach @, Dienstag, 04.12.2007, 18:38 (vor 6204 Tagen) @ vanessa

Neben der SECURVITA BKK haben die bundesweit geöffnete IKK Hamburg, die Techniker Krankenkasse (TK) und die Gemünder Ersatzkasse (GEK) die Homöopathie und anthroposophische Medizin in ihrem freiwilligen Leistungsangebot - per indikations- (diagnose-)unabhängigen IV-Verträgen und/oder Kostenerstattung. Die Kostenerstattung speziell für die anthroposophische Medizin erfolgt bei diesen Kassen auf Grund eines Bundessozialgerichtsurteiles v. 22.03.2005 (Aktenzeichen: B 1 A 1/03 R), auf dessen Grundlage gesetzliche Krankenkassen anthroposophische Medizin freiwillig erstatten dürfen. Weil es sich dabei um eine "Kann"-Leistung handelt, ist also nicht jede gesetzliche Krankenkasse dazu verpflichtet.

Gruß
Elgin


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